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Treppe als Vor- und Nachteil: Gericht musste in Sachen Maisonette entscheiden

Archivmeldung vom 09.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Es macht den besonderen Reiz von Maisonettewohnungen aus, dass sie wegen der Verbindung zweier Ebenen gleichsam ein "Haus im Haus" darstellen. Doch wie ist im Sinne des Mietspiegels die Tatsache einzuschätzen, dass stets eine Verbindungstreppe zu überwinden ist?

Eine Zivilkammer wollte jedenfalls der Argumentation eines Vermieters nicht folgen, hier liege ein wohnwertsteigernder Aspekt vor. Im Urteil hieß es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS: "Es handelt sich bei dem Umstand, dass ein Teil der Wohnung (nur) über eine Treppe erreicht werden kann, auch keinesfalls ausschließlich um einen Vorteil, sondern zugleich einen Nachteil, der die Wohnung für einen Teil potenzieller Mieter unattraktiv macht."

(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 195/20)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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