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Rechtsanwälte sind dazu verpflichtet, Hartz IV-Empfänger für 10 Euro zu beraten

Archivmeldung vom 30.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Nach dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung von Bürgern mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) erhalten Bürger mit geringen Einkommen bei rechtlichen Schwierigkeiten Hilfe in Form einer Beratung durch einen Rechtsanwalt. Voraussetzung dafür ist, dass der Bürger den Anwalt nicht mutwillig aufsucht und keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen.

Diese anwaltliche Hilfe heißt “Beratungshilfe”. Wenn beispielsweise ein Hartz IV-Empfänger rechtliche Probleme mit seinem JobCenter hat, kann er entweder beim Amtsgericht oder direkt bei einem Anwalt seiner Wahl einen Antrag auf Bewilligung dieser Beratungshilfe stellen. Dafür braucht er höchstens 10 Euro zu bezahlen. Diese Gebühr kann der Anwalt im Einzelfall erlassen.

Die Bundesrechtsanwaltsordnung bestimmt ausdrücklich, dass jeder Rechtsanwalt zu dieser Hilfe verpflichtet ist. Der Anwalt darf den Hilfesuchenden nicht ablehnen. Selbst wenn er sich auf allgemeine Arbeitsüberlastung beruft oder sich mit dem Rechtsgebiet nicht auskennt, ist er zur Beratung verpflichtet.

Gleichwohl kann es insbesondere in Großkanzleien als üblich angesehen werden, dass die Beratung aus ebensolchen Gründen abgelehnt wird. Der Grund dafür liegt darin, dass die Vergütung die der Rechtsanwalt aus der Landeskasse für die Beratung erhält als außerordentlich niedrig angesehen wird. Die Anwälte argumentieren, dass mit diesen niedrigen Gebühren nicht kostendeckend gearbeitet werden könne.

In Berlin hat jetzt ein Rechtsanwalt aus dieser Not der Anwälte mit der eher ungeliebten Beratungshilfe eine Tugend gemacht und sich mit seiner auf dem Alexanderplatz direkt neben dem Fernsehturm gelegenen Kanzlei auf die Beratungshilfe für Hartz IV-Empfänger spezialisiert.

Rechtsanwalt Eidinger ist ehemaliger Mitarbeiter der Widerspruchs- und Klageabteilung eines JobCenters und hat schon zahlreiche Hartz IV-Empfänger beraten oder bei einem Widerspruch oder einer Klage vertreten. “Deshalb kenne ich die Abläufe und Gedanken auf beiden Seiten. Die Menschen kommen einfach zu mir in die Kanzlei und können direkt vor Ort mit meiner Hilfe den Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen. Dazu müssen sie nur ihren aktuellen Hartz IV Bescheid vorlegen. Alles weitere erledige ich dann selbst.”

Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwalt Siegfried Eidinger

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