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Klatsch im Büro kann den Job kosten

Archivmeldung vom 24.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Klatsch im Büro kann Mitarbeiter unter Umständen den Job kosten. Das gilt insbesondere dann, wenn es um Betriebsgeheimnisse geht. Dazu ist nicht einmal ein Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag erforderlich, wie die Frauenzeitschrift FÜR SIE berichtet.

"Auch ohne Klausel sind Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet", sagt die Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin Sonja Riedemann. Und diese Verpflichtung bleibe auch nach einem Jobwechsel bestehen.

Unter Betriebsgeheimnisse fallen alle Informationen, die nur ein kleiner Personenkreis kennt und an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. Dazu zählen beispielsweise Auftragslage, Personalentscheidungen, technisches Know-how oder Bilanzen. Die Verbreitung von Gerüchten, etwa zu einer drohenden Pleite, kann sogar Grund für eine Abmahnung oder Kündigung sein.

Beim Privatgespräch mit Partner oder Freunden empfiehlt sich ebenfalls Zurückhaltung. "Auch wenn man nur eine amüsante Geschichte über den Job erzählen will, ist es besser, Namen und Details wegzulassen", rät Rechtanwältin Riedemann. Bei Bewerbungen sei es ratsam, Details wie gewonnene Kunden oder Auftragsvolumina nicht zu erwähnen. Durch Diskretion zeige man auch, dass man loyal sei und Interna für sich behalten könne, so die Expertin.

Quelle: Pressemitteilung FÜR SIE

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