Klatsch im Büro kann den Job kosten
Archivmeldung vom 24.07.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlKlatsch im Büro kann Mitarbeiter unter Umständen den Job kosten. Das gilt insbesondere dann, wenn es um Betriebsgeheimnisse geht. Dazu ist nicht einmal ein Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag erforderlich, wie die Frauenzeitschrift FÜR SIE berichtet.
"Auch ohne
Klausel sind Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet", sagt die
Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin Sonja Riedemann. Und diese
Verpflichtung bleibe auch nach einem Jobwechsel bestehen.
Unter Betriebsgeheimnisse fallen alle Informationen, die nur ein
kleiner Personenkreis kennt und an deren Geheimhaltung der
Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat. Dazu zählen
beispielsweise Auftragslage, Personalentscheidungen, technisches
Know-how oder Bilanzen. Die Verbreitung von Gerüchten, etwa zu einer
drohenden Pleite, kann sogar Grund für eine Abmahnung oder Kündigung
sein.
Beim Privatgespräch mit Partner oder Freunden empfiehlt sich ebenfalls Zurückhaltung. "Auch wenn man nur eine amüsante Geschichte über den Job erzählen will, ist es besser, Namen und Details wegzulassen", rät Rechtanwältin Riedemann. Bei Bewerbungen sei es ratsam, Details wie gewonnene Kunden oder Auftragsvolumina nicht zu erwähnen. Durch Diskretion zeige man auch, dass man loyal sei und Interna für sich behalten könne, so die Expertin.
Quelle: Pressemitteilung FÜR SIE