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Auch 0900-Vorwahl kann zur Gebührenfalle werden

Archivmeldung vom 06.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Obwohl die Bundesnetzagentur Neujahr die 0190er-Nummern abschalten ließ, ist auch mit den 0900-Vorwahlen trotzdem noch eine Gefahr gegeben. Auch hier kann der Kunde unter bestimmten Bedingungen in eine Gebührenfalle geraten.

Die Dienst-Anbieter sind zwar noch für eine Übergangszeit von sechs Monaten unter ihren 0190er-Nummer erreichbar, aber hier darf nur noch per kostenfreier automatischer Ansage die neue Rufnummer mitgeteilt werden.

Der Vorteil bei den 0900er-Nummern ist nun, daß schon bei dem Gesprächsbeginn angesagt werden muß welche Gebühren auflaufen. Legt der Anrufer dann sofort den Telefonhörer wieder auf, dürfen nur die Kosten eines "normalen" Anrufs berechnet werden.

Doch worin besteht denn jetzt die Gefahr bei den neuen 0900er-Nummern?

Die Anbieter dürfen nun nach der Ansage der Gebühren, wenn ein neuer Mehrwert entsteht auch mitten im Gespräch auf einen anderen Gebührensatz umstellen. Beispielsweise könnte dies geschehen, wenn ein Beratungsdienst zunächst eine allgemeinen Auskunft erteilt und dann das Gespräch an einen Experten für eine tiefer gehende Erörterung weitergibt.

Für einen 0900er-Anruf dürfen nun maximal 2 Euro pro Minute oder insgesamt 30 Euro verlangt werden. Die Verbindung muß dann im Gegensatz zu den 0190er-Nummen spätestens nach einer Stunde getrennt werden.

Wer jetzt schon weiß, daß er keine 0900er-Nummer nutzen wird, der kann die Nummernblöcke bei seiner Telefongesellschaft sperren lassen.

Die neuen Nummern werden von der Bundesnetzagentur nur einzeln vergeben. Zudem muss eine Adresse im Inland angegeben werden, die im Streitfall juristisch belangt werden kann.

Telefonkunden erhalten die Adresse über die Regulierungsbehörde (www.bundesnetzagentur.de).

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