Fanartikel am Auto dürfen nicht die Sicht behindern
Archivmeldung vom 30.05.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWährend der Fußball-Europameisterschaft dürfen Fans laut ADAC in Deutschland wie auch in den beiden Austragungsländern Österreich und Schweiz zwar handelsübliche Fan-Fahnen an ihren Fahrzeugen anbringen. Die Flaggen müssen jedoch stabil verankert sein und dürfen die freie Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.
Die Eidgenossen bestehen darüber hinaus darauf, die Länderfähnchen nur an den hinteren Seitenscheiben zu befestigen. Bei Fahrten auf der Autobahn müssen die Fähnchen abmontiert werden, da diese sich bei hohem Tempo lösen könnten und den nachfolgenden Verkehr gefährden würden. Am Innen-Rückspiegel haben Wimpel und Maskottchen nichts verloren. Tabu sind außerdem Beschriftungen und sonstige Aufkleber an der Frontscheibe, den seitlichen vorderen Fenstern sowie auf den Beleuchtungs- und Signalanlagen. Verfügt das Fahrzeug nur über einen Außenspiegel, muss auch die Heckscheibe frei bleiben.
Grundsätzlich
gilt für alle drei Nationen: Beim Anbringen von Fan-Artikeln darf die
Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden. Verboten ist es
beispielsweise, großformatige Fahnen an langen Stangen aus dem Fenster
zu halten. Für Schäden kommt die Versicherung nur dann auf, wenn die
Fanartikel ordnungsgemäß angebracht waren.
Quelle: ADAC