Nur wer wirklich nicht mehr zahlen kann, darf der SCHUFA gemeldet werden
Archivmeldung vom 25.02.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Schuldenbericht der allseits bekannten SCHUFA Holding AG (ca. 433 Mio. Daten zu ca. 65 Mio. Bundesbürgern - 2007) - Schuldenkompass - wurde auch 2008 mit Spannung erwartet. Das ernüchternde Ergebnis: 8,2 % der erfassten Personen wurden wenigstens einmal, als zahlungsunfähig und/ oder -willig gemeldet (Negativmerkmal).
Gibt es wirklich so viele? Immerhin: 3,9 % der erfassten Personen weisen ein "lediglich" weiches Negativmerkmal (keine gerichtliche Bestätigung) auf. Grund genug für uns zu fragen: Dürfen die so etwas überhaupt speichern?
Die Antwort lautet: Nur wenn die Bank mit Sicherheit sagen kann, dass der Betroffene nicht zahlen will und/ oder nicht zahlen kann. Das gilt auch nicht erst seit heute, sondern spätestens seit dem 4. November 1998. An diesem Tag beendete das Amtsgericht Wedding (6b C 243/98) den Trend, weiche Negativmerkmale allzu schnell zu melden.
Die Vorgeschichte: Ein Ehepaar hatte einen Kredit zur Finanzierung eines Autos aufgenommen, das nur der Ehemann fahren sollte. Deshalb sollte auch nur er zahlen! Es folgten Totalschaden am Auto und Ehescheidung! Der Ehemann zahlte den Kredit nicht weiter, weshalb seine Ex-Frau von der Bank in Anspruch genommen wurde. Sie erklärte wiederholt, sie werde zahlen, aber erst, wenn die Bank es auch beim Ex-Mann probieren würde. Die Bank hatte hierfür kein Verständnis und kündigte den Kredit. Die Frau zahlte (wie versprochen). Dennoch wurde die Frau der SCHUFA gemeldet.
Trotz unterschriebener SCHUFA-Klausel, so das AG Wedding, war das rechtswidrig.
Grund: Die Frau hatte immer wieder betont, sie werde zahlen, sobald ihr
Ex-Ehemann erfolglos aufgefordert wurde (Beweis für
Zahlungswilligkeit). Die Frau zahlte auch (Beweis für
Zahlungsfähigkeit).
Im Ergebnis musste die Bank die rechtswidrige Meldung eines weichen Merkmals widerrufen.
Gehören auch Sie zu den 3,9 %?
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte