Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Karlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

Karlsruhe erklärt BKA-Gesetz für teilweise verfassungswidrig

Archivmeldung vom 01.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat das BKA-Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss bis spätestens 31. Juli 2025 eine Neuregelung vorlegen, bis dahin dürfe das Gesetz noch unter bestimmten Maßgaben angewendet werden, so die Karlsruher Richter.

Die Beschwerdeführer, darunter Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und Mitglieder der organisierten Fußball-Fanszene, hatten sich unter anderem gegen die Befugnis des Bundeskriminalamts zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen mit besonderen Mitteln zum Zweck der Terrorismusabwehr und die Regelungen zur Weiterverarbeitung bereits erhobener personenbezogener Daten im Informationssystem des Bundeskriminalamts gewandt.

Es fehle bei der Speicherung im polizeilichen Informationsverbund an einer "angemessenen Speicherschwelle und ausreichenden Vorgaben zur Speicherdauer", rügte das Bundesverfassungsgericht. Die bereits im Gesetz vorgesehene Eingriffsschwelle genüge nicht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit.

Auch die Vorschrift, die das Bundeskriminalamt zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen zum Zweck der Terrorismusabwehr ermächtige, sei in Teilen verfassungswidrig. Die angegriffenen Regelungen griffen in das Grundrecht der Beschwerdeführer auf informationelle Selbstbestimmung ein. Erst recht dürfe eine nicht verantwortliche Kontaktperson nicht überwacht werden.

Ein großer Teil der Klage wurde aber auch abgewiesen, unter anderem in Bezug auf die Weiterverarbeitung von schon erhobenen Daten. Die Kläger müssen deswegen zwei Drittel ihrer Verfahrenskosten selbst tragen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte unops in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige