Vertrag ist Vertrag - Vermieter darf ohne Absprache keine neuen Putzkosten umlegen
Archivmeldung vom 27.12.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSteht im Mietvertrag, dass die Mieter Treppen und Flure zu putzen haben, darf der Vermieter diese Aufgabe nicht ungefragt einer Firma übertragen und die Kosten auf die Mieter umlegen.
Das berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ und
verweist auf zwei Urteile von Amtsgerichten, die jeweils im Sinne der
Mieter entschieden hatten. Ein Urteil fiel sogar in diesem Sinne aus,
obwohl die Mieter ihre Pflicht nur unzureichend wahrgenommen hatten.
(Amtsgericht Kerpen, Az. 20 C 499/96 und Amtsgericht Magdeburg, Az.
12 C 66/02)
Quelle: Pressemitteilung Wort und Bild „Senioren Ratgeber“