Welche Steuerrichtlinien gelten bei Domainverkäufen?
Archivmeldung vom 19.10.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittViele Besitzer von Domains (Internetadressen) wissen nicht, dass bei Verkauf oder Vermarktung ihrer Domains Umsatz- und Ertragssteuern anfallen können. Wer tatsächlich steuerpflichtig ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Die weltweit führende Domainhandelsbörse Sedo.de informiert über die wichtigsten Regeln:
- Unternehmer sind in den meisten Fällen verpflichtet, sowohl
Ertragssteuern (Einkommens-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer) als
auch Umsatzsteuer auf die erzielten Einnahmen abzuführen. Dies gilt
für alle Einnahmen aus Verkauf, Verpachtung und Parking von Domains.
- Kommt der Verkäufer aus Deutschland und der Käufer aus einem
Land außerhalb der EU, entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Innerhalb
der EU greifen unterschiedliche Regelungen.
- Privatpersonen müssen weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer
entrichten. Hier sollte jedoch die Spekulationsfrist beachtet werden.
Zusätzlich haben die Finanzämter einen Ermessensspielraum, um zu
beurteilen, ob jemand tatsächlich privat oder als gewerblicher
Händler auftritt.
Wer beispielsweise über 100 Domains jährlich
verkauft, wird sich der Steuerpflicht kaum entziehen können.
Weitere detaillierte Informationen gibt es unter:
http://www.sedo.de/presse/Domainverkaeufe.pdf
Quelle: Pressemitteilung Sedo GmbH