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Krankenakten brauchen nur in Kopie herausgegeben werden

Archivmeldung vom 21.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de
Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de

Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass der Arzt ihnen das Original der Krankenakte zuschickt, berichtet die "Apotheken Umschau". Das habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

Patienten können aber entweder vor Ort Einsicht in die Unterlagen nehmen oder sich Kopien zuschicken lassen. Die Kopierkosten gehen zu ihren Lasten.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)

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