Krankenakten brauchen nur in Kopie herausgegeben werden
Archivmeldung vom 21.03.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittPatienten haben keinen Anspruch darauf, dass der Arzt ihnen das Original der Krankenakte zuschickt, berichtet die "Apotheken Umschau". Das habe das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Patienten können aber entweder vor Ort Einsicht in die Unterlagen nehmen oder sich Kopien zuschicken lassen. Die Kopierkosten gehen zu ihren Lasten.
Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau (ots)