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Natur statt Farbe: Beizen von hölzernem Handlauf ist bauliche Veränderung

Archivmeldung vom 27.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Die Verwendung von Farbe verändert das Erscheinungsbild einer Immobilie unter Umständen dramatisch. Deswegen kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS beim Farbwechsel eine bauliche Veränderung vorliegen.

Der Fall: Eine Eigentümergemeinschaft hatte beschlossen, eine lackierte Haustüre und den Handlauf eines Treppengeländers abzubeizen und dadurch vom angestammten Lack zu befreien. Statt hellgrau bzw. in einem dunklen Rot sollte alles in einem Holzton erscheinen. Das stieß nicht auf Zustimmung aller Eigentümer und es kam zu einem Zivilprozess.

Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht betrachtete die beschlossenen Maßnahmen wegen der Wirkung auf das Gesamtensemble als eine bauliche Veränderung. Die einfache Mehrheit der Versammlung habe dafür nicht ausgereicht, es hätte der Zustimmung aller Eigentümer bedurft.

(Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen 771 C 91/17)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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