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Schulbus: Schubsen tabu

Archivmeldung vom 08.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ein deutscher Schulbus
Ein deutscher Schulbus

Foto: LosHawlos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Winterzeit: Jetzt ticken die Uhren wieder anders. Auf Schüler lauern in den Morgenstunden wegen der Dunkelheit an Bushaltestellen zahlreiche Gefahren. "Die Schulkinder sollten besonders auffällige, helle Kleidung mit großflächigen Reflexstreifen tragen. Eine auffällige Mütze, Sicherheitswesten und reflektierende Applikationen am Ranzen vervollständigen das Outfit", erklärt TÜV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander.

Eltern sollten kleine Kinder anfangs zur Schulbushaltestelle begleiten und mit ihnen diszipliniertes Verhalten trainieren. Dazu gehört, dass sich die Kinder - auch wenn's mitunter schwerfällt - zur eigenen Sicherheit in der Reihe anstellen, nicht drängeln, toben und nicht ganz vorne an der Bordsteinkante stehen. Die Front des herannahenden Busses überfährt beim Einbiegen in die Haltebucht oftmals die Bürgersteigkante. Das Überqueren der Fahrbahn vor oder hinter dem Bus ist eine Hauptgefahrenquelle. Kinder werden durch den Bus verdeckt oder zu spät erkannt. Deshalb immer warten, bis der Bus abgefahren und die Straße frei ist.

Richtiges Verhalten im Bus

Beim Einsteigen in den Bus gilt: zügig nach hinten durchgehen, einen Sitzplatz oder eine Möglichkeit zum Festhalten suchen. Nur so lassen sich Stürze bei plötzlichen Bremsmanövern oder in Kurven verhindern. Eltern sollten ihre Kinder auch darauf hinweisen, dass Anweisungen und Ermahnungen des Fahrers zu befolgen sind. Lautes Schreien, Streitereien und Rangeleien können den Fahrer zudem vom Verkehrsgeschehen ablenken und im schlimmsten Fall zur Fahrtunterbrechung führen.

Der Schulbusverkehr ist ein Linienverkehr. Das heißt, es gibt keine Sitzplatzgarantie, Stehplätze können vorhanden sein. Müssen Passagiere aufgrund nicht vorhandener Sitzplätze stehen, schreibt der Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor. "Der Schulträger kann jedoch bei der Transport-Ausschreibung verbindliche Rahmenbedingungen frei festlegen und beispielsweise nur den Sitzendtransport, neue Fahrzeuge oder fest angestellte Fahrer verlangen", betont Sander.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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