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Goldhasen-Rechtsstreit: Schriftliches Urteil des OLG Frankfurt bestätigt die Position der Confiserie Riegelein

Archivmeldung vom 30.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
In Deutschland bleibt die Artenvielfalt der goldigen Schokohasen erhalten. Bild: "obs/Confiserie Riegelein"
In Deutschland bleibt die Artenvielfalt der goldigen Schokohasen erhalten. Bild: "obs/Confiserie Riegelein"

Pünktlich zu Ostern hat das OLG Frankfurt die schriftliche Begründung seines letzten Urteils im Goldhasen-Rechtsstreit vorgelegt. Bereits am 27. Oktober 2011 hatten die Richter in der mündlichen Verhandlung ihre Urteile aus den Jahren 2004 und 2007 bekräftigt und kamen erneut zu dem Schluss, dass keinerlei Verwechslungsgefahr zwischen dem sitzenden, seitwärts blickenden Schokoladen-Osterhasen der Confiserie Riegelein und demjenigen der Firma Lindt & Sprüngli besteht.

Das schriftliche Urteil betont noch einmal, dass der goldige Hase von Riegelein bleiben kann, wie er ist. Anders als in Österreich muss der Schweizer Konzern in Deutschland damit wiederholt eine Niederlage hinnehmen.

Nach dem Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung hat Lindt nun einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. "Wir hoffen, dass Lindt die Entscheidung der Gerichte endlich akzeptiert", so Peter Riegelein, geschäftsführender Gesellschafter der Confiserie Riegelein. Die Schweizer hatte bereits gegen drei Urteile, die alle zugunsten von Riegelein ausfielen, immer wieder Rechtsmittel eingelegt. Der Fall beschäftigt die Gerichte daher schon seit über zehn Jahren.

Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie besitzen eine lange Historie. Es handelt sich um einen traditionellen Formenschatz, der schon seit über einem halben Jahrhundert von vielen verschiedenen Unternehmen verwendet wird. In den 50er und 60er Jahren war die einfarbige Goldfolie ein häufig genutztes Verpackungsmittel. Das Verfahren stellt einen Präzedenzfall im Markenrecht dar, denn es geht dabei um den Versuch, eine alt hergebrachte Form nachträglich für ein Unternehmen zu schützen.

Quelle: Confiserie Riegelein (ots)

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