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Keine Gebühr für Berufs-PC

Archivmeldung vom 29.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem nun veröffentlichten Urteil.

Zwar könne der Kläger mit dem Computer Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen, doch rechtfertige dies nicht automatisch die Gebührenerhebung. Wenn der Computer in Geschäftsräumen oder einer Kanzlei stehe, werde er typischerweise nicht genutzt, um Radio zu hören (Az.: 1 K 496/08.KO).
 
Das Verwaltungsgericht gab damit einem Rechtsanwalt Recht, der in seiner Kanzlei einen Internet-Computer zu Schreib- und Recherchearbeiten beruflich nutzt. Die GEZ hatte eine Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich 5,52 Euro verlangt. Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

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