Keine Gebühr für Berufs-PC
Archivmeldung vom 29.07.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakEin Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem nun veröffentlichten Urteil.
Zwar könne der Kläger mit dem Computer Sendungen der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen, doch rechtfertige
dies nicht automatisch die Gebührenerhebung. Wenn der Computer in
Geschäftsräumen oder einer Kanzlei stehe, werde er typischerweise nicht
genutzt, um Radio zu hören (Az.: 1 K 496/08.KO).
Das Verwaltungsgericht gab damit einem Rechtsanwalt Recht,
der in seiner Kanzlei einen Internet-Computer zu Schreib- und
Recherchearbeiten beruflich nutzt. Die GEZ hatte eine Rundfunkgebühr in
Höhe von monatlich 5,52 Euro verlangt. Das Gericht ließ die Berufung
zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.