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Bis 5000 Euro Bußgeld für Unfall-Gaffer

Archivmeldung vom 26.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bei schweren Unfällen auf der Autobahn sind sie kaum noch wegzudenken, die Gaffer, Schaulustigen oder Katastrophentouristen. Oft behindern sie die Rettungskräfte und damit eine schnelle und effektive Hilfeleistung.

Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kann allerdings in solchen Fällen das Katastrophenschutzgesetz angewandt werden, um diese Personen durch Androhung drastischer Maßnahmen vom Unfallort fernzuhalten.

Demnach haben Katastrophenschutzbehörden, Einsatzleiter, in Eilfällen sogar auch andere Einsatzkräfte die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet und die Einsatzkräfte weiter behindert, kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Quelle: Pressemitteilung Achelis & Partner GmbH

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