Bis 5000 Euro Bußgeld für Unfall-Gaffer
Archivmeldung vom 26.04.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBei schweren Unfällen auf der Autobahn sind sie kaum noch wegzudenken, die Gaffer, Schaulustigen oder Katastrophentouristen. Oft behindern sie die Rettungskräfte und damit eine schnelle und effektive Hilfeleistung.
Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kann allerdings in solchen Fällen das Katastrophenschutzgesetz angewandt werden, um diese Personen durch Androhung drastischer Maßnahmen vom Unfallort fernzuhalten.
Demnach haben Katastrophenschutzbehörden, Einsatzleiter, in Eilfällen sogar auch andere Einsatzkräfte die Möglichkeit, Personen, die Rettungsarbeiten behindern, von der Unfallstelle zu verweisen. Wer dieser Aufforderung nicht Folge leistet und die Einsatzkräfte weiter behindert, kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro belegt werden.
Quelle: Pressemitteilung Achelis & Partner GmbH