BGH: Mieter verlieren Mietkaution - Hohes Risiko bei Vermieterinsolvenz
Archivmeldung vom 13.02.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMieter verlieren ihre Mietkaution bei einer Insolvenz des Vermieters, wenn der die Mietsicherheit entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht von seinem übrigen Vermögen getrennt auf einem Sonderkonto angelegt hat, entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der Bundesgerichtshof (BGH IX ZR 132/06).
„Wer die Mietkaution bar an den Vermieter zahlt oder die Sicherheit
direkt auf dessen Konto überweist, muss prüfen, ob der Vermieter die
Kaution auf einem Sonderkonto angelegt hat“, erklärte der Präsident des
Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, die Konsequenzen
des neuesten BGH-Urteils.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Vermieter berechtigt, bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietkaution in Höhe von maximal drei Monatsmieten zu fordern. Diese Mietsicherheit muss nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden, wenn der Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr hat. Damit bei einer Insolvenz des Vermieters nicht andere Gläubiger Rückgriff auf die Mietkaution nehmen können, schreibt das Gesetz vor, dass die Mietsicherheit auf einem Sonderkonto – getrennt vom übrigen Vermietervermögen – angelegt sein muss.
„Mieter müssen die Einhaltung dieser Verpflichtung durchsetzen und
kontrollieren. So lange der Vermieter die gesetzeskonforme Anlage der
Mietkaution nicht nachweist, können sie die monatlichen Mietzahlungen
zurückhalten“, sagte Rips. „Außerdem können Mieter auch währender
Mietzeit regelmäßig einen Nachweis verlangen, dass die Kaution korrekt
angelegt ist.“
Als Alternative zu der letztlich immer riskanten Form der Barkaution
schlägt der Präsident des Deutschen Mieterbundes zum Beispiel eine
Bankbürgschaft als Mietsicherheit vor. „Auch wenn der Mieter ein
Sparbuch auf seinen Namen anlegt und dieses dann an den Vermieter
verpfändet, ist die Mietkaution sicher.“
Mieter sollten sich bei Abschluss des Mietvertrages von ihrem örtlichen Mieterverein beraten lassen. Weitere Informationen in der Mieterbund-Broschüre „Geld sparen beim Umzug“, 5 Euro, bei allen örtlichen Mietervereinen oder zu bestellen unter www.mieterbund.de.
Quelle: Deutscher Mieterbund