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Youtube bietet extra ein Funktion zum Verlinken an - doch das kann richtig teuer werden

Archivmeldung vom 02.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Strafjustizgebäude des Amts- und Landgerichts Hamburg
Strafjustizgebäude des Amts- und Landgerichts Hamburg

Foto: Claus-Joachim Dickow
Lizenz: CC-BY-2.5
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Urteil des Hamburger Landgerichts eröffnet Abmahnkanzleien ganz neue Möglichkeiten, die Besucher von Youtube "abzukassieren". Um sich dagegen zu wehren sammelten deutsche Blogger innerhalb von 48 Stunden einen fünfstelligen Betrag für das Berufungsverfahren.

Der Münsteraner Blogger Markus Kompa ahnte nichts Böses, als er in seinem Blog zum Medienrecht in einem Beitrag einen Link auf ein Youtube-Video setzte, der Inhalt: Ein kritischer Bericht des ZDF-Magazins "Wiso" über den bayerischen Arzt Nikolaus Klehr und dessen angebliche Krebs-Heilmethoden.

Was Kompa nicht bedachte: Klehr geht seit Monaten höchst klagefreudig nicht nur gegen das ZDF vor, sondern auch gegen jeden, der den Wiso-Beitrag weiterverbreitet. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Als Weiterverbreitung sehen Klehr und seine Anwälte auch bereits einen simplen Link zum Videoportal Youtube an.

Das Ergebnis: Kompa flatterte eine Abmahnung, dann eine einstweilige Verfügung plus Anwaltskostenrechnung ins Haus, weit über tausend Euro sollte ihn der Verweis auf den ZDF-Fernsehbeitrag bei Youtube kosten.

Für den Durchschnitts-Blogger wäre die Geschichte an dieser Stelle wahrscheinlich zu Ende gewesen. Das Kostenrisiko eines Rechtsstreits ist hoch, also lieber zähneknirschend gut tausend Euro plus Anwaltskosten zahlen und den Link löschen.

Doch Kompa ist selbst Rechtsanwalt, und sein Kampfgeist war geweckt: "Es kann nicht rechtens sein, dass ich als bloggender Laie künftig für bloße Links zu Videos haftbar gemacht werden kann", sagt er, und erklärt die Folgen einer solchen Rechtsprechung: "Jede Verlinkung multimedialer Inhalte im Netz würde damit zu einem juristischen Risiko: Ich weiß nie, ob etwa der Link zu einem Konzertmitschnitt von AC / DC die Persönlichkeitsrechte etwa eines Zuschauers verletzt, oder ob die ursprünglichen Produzenten alle Rechte am Musikinhalt haben. Damit droht jederzeit die kostenpflichtige Abmahnung."

Kompa beauftragte seinen Kollegen und Medienrechtler Thomas Stadler damit, gegen die Verfügung des Landgerichts Hamburg vorzugehen. Im Hauptsache-Verfahren bestätigte das Landgericht jedoch die Rechtsauffassung Klehrs: Auch ein einzelner Link im Blog eines Laien sei bereits kostenpflichtig abmahnbar.

Blogger Kompa hätte vorher Arzt Klehr fragen müssen, ob der mit der Verlinkung des ZDF-Videos einverstanden sei, begründeten die Hamburger Richter ihr Urteil vom 18. Mai 2012. Kompa und Stadler waren entsetzt – und beschlossen, gegen das Urteil der Hamburger Richter notfalls bis zur höchsten Instanz durchzufechten.

Doch das kostet wieder Geld, mehr als Kompa zu riskieren bereit ist. Auf 20.000 Euro schätzen die zwei Anwälte die Gerichtskosten für ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Auf das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg als nächste Instanz wollen die beiden gar nicht erst hoffen: "Der Richter, der das Urteil gefällt hat, hat inzwischen den entsprechenden Senat im OLG übernommen, der damit in diesem Fall wohl eher Durchlauferhitzer ist", sagt Kompa.

Zur Finanzierung des Streits hatte Kompa eine Idee: Warum nicht die Kosten teilen, dachte er sich, und verfasste einen Spendenaufruf an die deutsche Netzgemeinde – mit spektakulärem Erfolg. "Sollte das aktuelle, gegen mich ergangene Hamburger Schandurteil rechtskräftig werden, so werden spezialisierte Anwaltskanzleien, die aus geheimnisvollen Gründen meistens ihren Sitz in Hamburg haben, eine neue Abmahnwelle lostreten", warnte Kompa zu Beginn der Woche in seinem Blog.

"Etliche Blogger, Twitterer, Facebooker, Foren- und Wiki-User und Mailinglistenabsender, die Youtube-Links mit anderen teilen, laufen Gefahr, teure Abmahnungen zu erhalten und bei Widerstand mit aberwitzigen Prozessen überzogen zu werden."

Diese Ansicht teilten seine Leser, innerhalb von 48 Stunden spendeten mehrere hundert von ihnen über 20.000 Euro, auf Twitter verbreitete sich die Spendenaufforderung wie ein Lauffeuer unter den deutschen Bloggern.

Auch die Piratenpartei rief zur Unterstützung Kompas auf. Vereinzelt zahlten anonyme Spender vierstellige Summen ein. Sie alle fürchten, was Kompa und Stadler so formulieren: "Bei einer solchen Bedrohungslage setzt automatisch etwas viel gefährlicheres ein: Selbstzensur." Inzwischen ist die "Aktion Klehranlage" so erfolgreich, das Kompa bereits überlegt, aus dem Geld einen Solidarfonds für ähnliche Verfahren anzulegen.

Quelle: M. Böhm (News4Press)

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