1 Monat neues Widerrufsrecht: Weiterhin Millionen falsche Belehrungen online
Archivmeldung vom 14.07.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSeit dem 13. Juni 2014 gilt für alle Betreiber von Shops sowie für Händler bei Amazon, eBay & Co. das neue Widerrufsrecht. Alle Online-Verkäufer müssen die neuen Regelungen umgesetzt haben, sonst droht eine Abmahnung.
Einen Monat nach in Kraft treten gibt es aber immer noch ca. 17 Millionen abmahngefährdete Verkaufsangebote. Allein bei eBay finden sich über 10 Mio. veraltete Widerrufsbelehrungen, bei Online-Shops sind es etwa 5,9 Mio. Der tagesaktuelle Stand abmahngefährdeter Online-Angebote kann unter http://www.e-recht24.de/abmahngefahr-widerruf/ eingesehen werden.
Verkäufern mit altem Widerrufsrecht droht damit nicht nur die Abmahnung, sondern auch erheblicher Kostenaufwand, denn für Kunden verlängert sich damit das Widerrufsrecht und damit auch die Geld-zurück-Frist von 14 Tagen auf 1 Jahr und 14 Tage.
Was ist neu beim Widerrufsrecht?
Wichtigste Änderung ist die neue Widerrufsbelehrung, die für jeden Shop individuell angepasst werden muss. Der Widerruf muss vom Käufer jetzt ausdrücklich erklärt werden, künftig kann dies auch telefonisch erfolgen. Die Online-Händler müssen dem Kunden dafür zusätzlich zur eigentlichen Widerrufsbelehrung das neue Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen.
Ein wichtiger Punkt für alle Händler: Verkäufer haben jetzt die Möglichkeit, die Kosten der Rücksendung dem Kunden aufzuerlegen.
Ausgeschlossen sind vom neuen Widerrufsrecht nach Kundenwunsch angefertigte Waren sowie Produkte, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rücksendung geeignet sind. Neu ist auch die Regelung für Downloads. Diese sind nicht mehr automatisch vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Die neuen Regelungen sind sehr kompliziert. Deshalb sollten Verkäufer nicht die Widerrufsbelehrungen anderer Händler kopieren, da sich hier viele unterschiedliche Varianten einer Widerrufsbelehrung ergeben. Wer Abmahnungen vermeiden will, sollte umgehend eine aktuelle und individuell angepasste Widerrufsbelehrung in seine Verkaufsangebote einstellen.
Quelle: eRecht24 GbR (ots)