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Winterpflichten bei Schnee und Eis

Archivmeldung vom 08.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eigenheim- und Hauseigentümer sollten sich rechtzeitig auf den ersten Schnee vorbereiten. Sie sind verantwortlich dafür, dass der Gehweg vor ihrem Anwesen von Schnee geräumt und, bei Rutschgefahr, gestreut ist. Darauf weisen der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Berlin, und die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), Hamburg, hin.

Auf dem Gehweg muss ein mindestens ein Meter breiter Streifen schneefrei und rutschfest sein. Gefahrlos begehbar müssen auch Hauseingänge und der Weg zu den Mülltonnen sein. Für Hausmeister gehört das Schneeräumen meistens zu den ihnen übertragenen Aufgaben. Im Mietvertrag können Räum- und Streupflicht auch auf Mieter übertragen werden. Der Vermieter muss allerdings die Ausführung überwachen. Üblich ist, dass der Schnee ab sieben (werktags) beziehungsweise ab acht Uhr (sonn- und feiertags) und bis 20 Uhr geräumt werden muss. Die Kommunalverwaltungen können abweichende Regelungen aufstellen.   Je nach Witterung muss das Räumen und Streuen tagsüber wiederholt werden.

Unfall auf vereistem Weg - wer zahlt? Wenn sich ein Passant bei einem Sturz auf einem nicht geräumten Weg verletzt, muss der Verkehrssicherungspflichtige, also der Grundstückseigentümer, in der Regel Schadenersatz leisten. Unerlässlich für Haus- und Grundstücksbesitzer ist daher der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Mieter, die zum Winterdienst per Mietvertrag verpflichtet sind, können sich durch eine Privathaftpflichtversicherung gegen Ansprüche schützen. Allerdings ist dies für Passanten kein Freibrief für sorgloses Verhalten. In Einzelfällen haben Gerichte eine Schadenersatzpflicht abgelehnt, beispielsweise wenn starker Schneefall eine regelmäßige Räumung unmöglich macht. Grundsätzlich muss danach jeder seine Verhaltensweise an die winterlichen Verhältnisse anpassen.

Sicher durch Schnee und Eis Schuhspikes, die mit einem Klettverschluss schnell und leicht um die Schuhe gelegt werden, schützen wirksam vor Stürzen beim Einkaufen oder Spaziergehen im Schnee. Dafür sorgen bei Eis die Hartmetallspikes, bei Schnee grobe Stollen auf der ganzen Lauffläche. Senioren, die einen Gehstock benutzen, sollten die "Gummifüße" des Stockes regelmäßig auf Abnutzungserscheinungen hin untersuchen und sie gegebenenfalls austauschen.

Quelle: Aktion DSH

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