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Blitzer auf dem Prüfstand: Verfassungsgericht zweifelt Messgeräte an

Archivmeldung vom 10.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Blitzer auf dem Prüfstand: Verfassungsgericht zweifelt Messgeräte an. Bild: "obs/CODUKA GmbH"
Blitzer auf dem Prüfstand: Verfassungsgericht zweifelt Messgeräte an. Bild: "obs/CODUKA GmbH"

Das saarländische Verfassungsgericht könnte alsbald ein Urteil mit weitreichenden Folgen für Geschwindigkeitsmessungen fällen. Denn, so die Richter bei der Verhandlung am gestrigen Donnerstag, viele Blitzer würden die Messdaten nicht abspeichern. Somit werde den Betroffenen die Möglichkeit entzogen, diese in Hinblick auf Fehler oder Ungenauigkeiten einzusehen.

Dass man insbesondere bei Tempoverstößen gute Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung hat, weiß auch die Berliner Coduka GmbH. Über ihren Online-Service Geblitzt.de wurden seit Firmengründung im Jahre 2013 rund 200.000 Fälle von Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Mobiltelefonvergehen bearbeitet.

Wie die Nachrichtenseite Spiegel Online berichtet, liegt dem Verfahren im Saarland der Einspruch eines Transporterfahrers zugrunde. Dieser ist in einer Tempo-30-Zone 27 km/h zu schnell gefahren und soll nun ein Bußgeld von 100 Euro zahlen sowie einen Punkt in Flensburg bekommen. Doch der Betroffene wehrt sich mit dem Argument, dass der hier zum Einsatz gekommene Laserscanner Traffistar S 350 der Firma Jenoptik keine Messergebnisse speichere. Folglich könnten diese im Zuge des Bußgeldverfahrens auch nicht geprüft und angefochten werden.

Für die Richter Grund genug zu überdenken, ob Verkehrsteilnehmer in solchen Fällen nicht generell immens benachteiligt würden. Schließlich träfen die Vorwürfe auf zahlreiche Modelle zu. Die häufig eingesetzten Laserscanner seien sogar allesamt nicht in der Lage, Messdaten zu speichern. Ein abschließendes Urteil, das auch in anderen Bundesländern Schule machen könnte, wird in wenigen Wochen erwartet. Fällt es pro Kläger aus, dürften wohl in Kürze eine Reihe von Blitzern in Deutschland nicht mehr einsatzfähig sein, müssten nachgebessert oder durch Messgeräte ersetzt werden, die in der Lage sind, Daten abzuspeichern.

Nach Ansicht von Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, trifft der Präsident des Verfassungsgerichts, Ronald Rixecker, mit seinen Aussagen den Nagel auf den Kopf. "Dem können wir nur zustimmen", so Ginhold. "Man muss als Autofahrer die Möglichkeit haben, sich fair verteidigen zu können. Auch unsere Mission ist es, sich für die Grundrechte der Bürger stark zu machen, indem wir allen Verbrauchern in Deutschland gleichen Zugang zum Recht ermöglichen. Jeder kann bei den von uns bearbeiteten Verstößen seinen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zwecks schneller und kostenfreier Überprüfung einreichen.

Dafür arbeitet die Coduka eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quelle: CODUKA GmbH (ots)

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