Sensation: OLG Stuttgart lässt Maskenpflicht überprüfen!
Archivmeldung vom 08.05.2023
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićManchmal geschehen noch Zeichen und Wunder: Das OLG Stuttgart hat (nach drei Jahren!) ein Bußgeld-verfahren gegen den Medizin-Journalisten Hans U. P. Tolzin mit einer 27-seitigen Begründung zur Prüfung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) weitergeleitet. Dies berichtet das Magazin "Impfkritik.de".
Weiter heißt es darin: "Eine begründungslose Abweisung, wie seit 2020 bei unzähligen Eilanträgen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen geschehen, dürfte für die Richter des BVerfG diesmal nicht so einfach sein...
Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Lipinski vom 4. Mai 2023:
Großer Erfolg für den Corona-Maßnahmenkritiker Hans Tolzin – Oberlandesgericht Stuttgart hält die Bußgeldbewehrung der Maskenpflicht gemäß Corona-Verordnung vom Mai 2020 für verfassungswidrig – letztlich halten die drei Bußgeldrichter des OLG-Senats fast sämtliche Corona-Maßnahmen bis 19.11.2020 für verfassungswidrig
Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat für seinen Mandanten, den Corona-Maßnahmen- und Impfpflichtkritiker Hans Tolzin, einen großen Erfolg beim Oberlandesgericht Stuttgart errungen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Bußgeldbescheid, den der Mandant im Juni 2020 erhalten hat, weil er es „gewagt“ hatte, am 16.05.2020 in einer Stuttgarter U-Bahn keine sog. Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Gegen diesen Bußgeldbescheid legte Rechtsanwalt Dr. Lipinski für seinen Mandanten Einspruch ein.
Die daraufhin stattgefundene mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Stuttgart zeichnete sich vor allem durch die schlichte Unlust und Arbeitsverweigerung der jungen Amtsrichterin aus, sich umfassend mit den vielen verfassungsrechtlichen Grundsatzfragen wenigstens ansatzweise auseinanderzusetzen, was zur Verurteilung des Mandanten führte. Hiergegen wurde Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart erhoben.
Bereits mit Beschluss vom 05.04.2023 legte der laut Gesetz grundsätzlich alleinzuständige Einzelrichter das Rechtsbeschwerdeverfahren seinem gesamten Senat vor. Gestern wurde Rechtsanwalt Dr. Lipinski wiederum ein umfangreicher Vorlagebeschluss des 1. Senats für Bußgeldsachen nach Art. 100 I GG zugestellt.
Der Senat schließt sich in diesem Beschluss in ganz wesentlichen Teilen dem umfangreichen Vortrag des Rechtsbeschwerdeführers Tolzin an, welcher bereits von RA Dr. Lipinski vor mehr als 2 Jahren beim Oberlandesgericht eingereicht worden war.
Der Senat legt in diesem Beschluss dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 I GG die folgenden Fragen zur verfassungsrechtlichen Klärung und Beantwortung vor: (...)
hier weiterlesen (PDF, 3 Seiten, 1 MB)
Eine Übersicht über dieses spezielle Verfahren finden Sie auf:
www.agbug.de (PDF, 10 Seiten, 300 kb)
Unsere Musterverfahren werden durch Ihre Spenden finanziert!
Aktueller Status des AGBUG-Rechtsfonds
Wir freuen uns über jede finanzielle Unterstützung unserer Musterverfahren. Das oben genannte Verfahren zeigt, dass es doch Sinn macht, nicht einfach aufzugeben.
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: [email protected]
Quelle: Impfkritik