Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Drei Monate Kündigungsfrist für alle

Drei Monate Kündigungsfrist für alle

Archivmeldung vom 30.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Ab 1. Juni gilt für alle Mieter die einheitliche Kündigungsfrist von drei Monaten. AP, berichtet

Von der Neuregelung profitieren Mieter mit Altmietverträgen, die vor September 2001 abgeschlossen wurden. Auch sie können künftig mit einer dreimonatigen Frist ordentlich gekündigt werden - unabhängig davon, wie lange die Mieter bereits in der Wohnung leben und was früher vereinbart worden war. Für nach der Mietrechtsreform geschlossene Verträge gilt diese Frist bereits.

Bereits in Kraft ist seit dem Wochenende eine Neuregelung beim Dosenpfand. Danach beträgt das Pfand nun einheitlich 25 Cent für Einweggetränkeverpackungen. Die 50 Cent für Behälter über 1,5 Liter sind entfallen. Pfandfrei bleiben auch in Zukunft Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, beispielsweise Kartons.

Eine deutliche Vereinfachung für Verbraucher gibt es ab Mai 2006. Dann werden auch die so genannten Insellösungen beendet, wie sie Discounter eingerichtet haben. Dann können die leeren Verpackungen überall abgegeben werden. Allerdings gilt die Einschränkung, dass nur die Verpackungen zurückgenommen werden, die auch im Sortiment verkauft werden. Wer nur Dosen anbietet, muss auch nur Dosen zurücknehmen. Im Mai 2006 werden auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops pfandpflichtig.

Bereits am kommenden Mittwoch tritt die Verordnung über die Ablagerung von Abfällen in Kraft. Biologisch abbaubare Siedlungsabfälle wie im Hausmüll, hausmüllähnlicher Abfall aus Gewerbebetrieben und Industrie (Büro- und Küchenabfälle) sowie Garten- und Grünabfälle aus öffentlichen Grünanlagen dürfen dann nicht mehr ohne Vorbehandlung auf die Deponie gelangen. Diese Vorbehandlung kann entweder mechanisch-biologisch oder thermisch in einer Müllverbrennungsanlage erfolgen.

http://www.bundesregierung.de/

Quelle: http://www.solms-braunfelser.de/ap/apnews.php?code=20050530APD9759

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte bebt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige