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Mobiltelefone darf man nicht anfassen!

Archivmeldung vom 20.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat gegen den Hersteller eines Experimentiergerätes einen Strafbefehl (8 Cs AK 97/05) verhängt. Das Gerät, welches u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, ist nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft als "invasives Medizingerät" einzustufen.

Mit diesem scheinbar unbedeutenden Strafbefehl wegen einem scheinbar unbedeutenden Gerät löst der Konstanzer Staatsanwalt möglicherweise eine Welle von Strafanzeigen gegen die Hersteller von Mobiltelefonen aus. Handys strahlen in ihrem Nahfeld dieselben Wellen
ab, und das mit einer bis zu 50-fach höheren Sendeleistung als das beanstandete Gerät. Juristisch gesehen dürften daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden, um nicht als "invasives Medizingerät" die CE-Zulassung zu verlieren.

Mit dem Strafbefehl (mehr dazu unter www.etzs.de) wird weltweit erstmalig die schädliche Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine derartige Strahlung weder existiert noch biologisch oder medizinisch wirksam sei.

Quelle: Pressemitteilung der Indell GmbH

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