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Tierhaltung in der Mietwohnung - Vermieter-Verbot für Katzen ist rechtens, trotz eines Hundes im Haus

Archivmeldung vom 27.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Ein Mieter, der die Klausel im Mietvertrag unterschrieben hat, dass "jede Tierhaltung, insbesondere die von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen", der Zustimmung des Vermieters bedarf, kann anschließend nicht durchsetzen, zwei Katzen ohne die Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufnehmen zu dürfen.

Die Klausel ist nicht zu beanstanden. Im verhandelten Fall konnte dem Katzenliebhaber auch die Tatsache nicht helfen, dass eine andere Mietpartei einen Hund halten durfte, der schon beim Einzug vorhanden gewesen war und zu dem eine besondere emotionale Bindung des Mieters bestanden hatte. Dieser Mieter hatte ausgesagt, dass er nicht eingezogen wäre, wenn er den Hund hätte abgeben müssen. Die unterschiedliche Behandlung der zwei Mietparteien durch den Hauseigentümer ist nicht rechtsmissbräuchlich, da "sachgerecht", so das LG Krefeld (AZ: 2 S 46/06).

Quelle: Pressemitteilung Immobilien Kuball

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