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eBay darf Identitätsklau nicht dulden

Archivmeldung vom 13.12.2004

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2004 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Wird bekannt, dass User bei eBay unter falscher oder fremder Identität handeln, muss der Internetauktionsanbieter massiv einschreiten und den Handel stoppen. Dies hat das Amtsgericht Potsdam Anfang Dezember ntschieden.

Im Klartext heißt dies, dass eBay kontrollieren muss, ob der unter einem Pseudonym auf der Auktionsplattform handelnde User wirklich seine wahre Identität bei der Registrierung angegeben hat. Auch die Vergabe eines Pseudonyms sei nicht statthaft. Im konkreten Fall war ein User zwar bei eBay registriert, hatte aber nicht gehandelt. Dennoch kamen Beschwerden anderer User, die angeblich verkaufte und bezahlte Ware einforderten, oder sich über schlechte Ware beschwerten. Doch der Kläger hatte mit den Verkäufen nichts zu tun. Ein bislang unbekannter User hatte unter dem Namen des Klägers auf eBay schwunghaften Handel betrieben. Der Aufforderung, den Identitätsdiebstahl zu unterbinden, sei eBay jedoch nicht nachgekommen, teilte Rechtsanwalt Hans Peter Habich mit. ( http://www.habich-zipfel-horn.de/kanzlei.php?section=3&news;_id=80 ) Habich-Zipfel-Horn ( http://www.ebay.de ) eBay

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