Die WEG als Käufer
Archivmeldung vom 05.10.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEine Wohnungseigentümergemeinschaft hat sich um Unterhalt und Verwaltung der gemeinsamen Immobilie und die daraus resultierenden Interessen der Eigentümer zu kümmern. Dazu zählt es im Normalfall wohl eher nicht, dass die Gemeinschaft selbst als Grundstückskäufer auftritt. Doch in einzelnen Fällen ist das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS durchaus möglich.
Der Fall:
Eine Eigentümergemeinschaft mit 31 Wohneinheiten verfügte von Anfang an nur über eine geringe Zahl von Parkplätzen. Die Eigentümer durften allerdings Stellplätze auf einem benachbarten Grundstück nutzen - zumindest so lange, bis dort der Eigentümer wechselte. Der bestand auf einer Miete für die Nutzung bzw. bot einen Verkauf der Parkfläche an. Die Gemeinschaft entschied sich letztlich, das Grundstück zu einem Preis von maximal 75.000 Euro zu erwerben. Eine Wohnungseigentümerin focht diesen Beschluss jedoch an.
Das Urteil:
Der Kauf des Parkplatzgeländes durch die Gemeinschaft war angemessen und nicht zu beanstanden, entschieden die Richter eines BGH-Zivilsenates. Der Beschluss habe ordnungsgemäßer Verwaltung entsprochen, denn das betreffende Grundstück habe von Anfang an eine dienende Funktion für die Gemeinschaft besessen. Durch den Erwerb habe man die weitere Verwendung, die durch die aktuelle Entwicklung gefährdet gewesen sei, dauerhaft gesichert.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 75/15)
Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)