EuGH verurteilt Deutschland in Sachen "Sticks"
Archivmeldung vom 10.11.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass in Deutschland vorportionierter Feinschnitttabak, so genannte "Sticks", wie Fabrikzigaretten zu besteuern ist.
"Für den klassischen losen Feinschnitt ändert sich nichts; diese
Tabake zum Selbstdrehen und -stopfen waren zu keinem Zeitpunkt
Gegenstand des Verfahrens. Die EU-Kommission erkennt weiterhin das
historisch gewachsene Steuerdifferenzial zwischen Feinschnitt und
Fabrikzigarette an", so der Geschäftsführer des Verbandes der
deutschen Rauchtabakindustrie, Franz Peter Marx.
Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie vertritt die
nationalen und internationalen Interessen der Rauch-, Kau- und
Schnupftabakindustrie.
Quelle: Pressemitteilung Verband der deutschen Rauchtabakindustrie