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Gerichtlicher Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran

Archivmeldung vom 04.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Am 2. Mai 2024 habe ich vor dem Bundesverwaltungsgericht im Auftrag der Gemeinde Ostseebad Binz den bereits angekündigten Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran gestellt. Außerdem wurde eine Zwischenverfügung beantragt, die für den 15. Mai 2024 geplante Inbetriebnahme bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts, zu untersagen.

1. Gegenstand des Antrags ist die am 29. April 2024 veröffentlichte Betriebsgenehmigung des LNG-Terminals in Mukran. Die sogenannte Störfallanlage soll aus zwei Regasifizierungsschiffen (FSRUs), einem Tankschiff und weiteren landseitigen Anlagen bestehen.

Wesentlicher Teil meiner Antragsbegründung sind vier Fachgutachten. Darunter fällt die Begutachtung des entscheidenden Sicherheitsbericht der Betreiberin (Deutsche ReGas) durch die renommierte Ingenieurgesellschaft für Wasserbau und Küsteningenieurwesen Aquadot (Hamburg/Wismar) von Frau Prof. Dr.-Ing. Bärbel Koppe. Frau Prof. Koppe ist auch Lehrstuhlinhaberin für Wasserbau und Hydromechanik an der Hochschule Wismar. Ferner wurde die Gesellschaft für Sicherheitstechnik/Schiffssicherheit Ostsee (GSSO, Rostock) beauftragt, das Risiko schwerer Unfälle sowie die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung im Hafen Mukran zu prüfen. Die GSSO ist seit langem im Auftrag der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen tätig, betreibt Brandursachenforschung und erstellt Sicherheitskonzepte. Der Sachverständige war außerdem am Standardwerk "Handbuch Schiffssicherheit" beteiligt.

2. Die vorliegenden Gutachten haben ergeben, dass die Störfallrisiken des LNG-Terminals nicht zu akzeptieren sind.

a. Die Gutachten weisen nach, dass im engen Hafen von Mukran ein hohes Kollisionsrisiko beim Navigieren der drei Schiffe (380 bis 445 Metern) mit den Kaimauern sowie insbesondere den Fährschiffen, Massengutfrachtern und Kreuzfahrtschiffen entsteht. Hinzu kommt, dass die drei Schiffe nebeneinander in einem Dreier-Paket verbunden werden sollen.

b. Die Bekämpfung größerer Brände oder Explosionen auf den Schiffen ist land- und seeseits kaum möglich ist. Auch die externe Bekämpfung (durch Wehren) ist von der Betreiberin (Deutsche ReGas) nicht vorgesehen. Da die Schiffsbesatzungen in diesen Fällen sofort zu evakuieren sind, kann diese nicht wie im Konzept beabsichtigt, bei der Bekämpfung tätig werden. Die zwingend gebotene Evakuierung brennender Schiffe aus dem Hafen ist angesichts der Kollisionsprobleme mit vorhandenen Schiffsverkehren extrem erschwert.

c. Die Folgen weiterer gravierender Unfälle, zum Beispiel des Bruchs eines der acht Gastanks, würde in einer Entfernung bis zu 2.200 Metern Verbrennungen 1. Grades verursachen. Die Verschüttung einer Flüssiggaswolke würde bei einer Berührung zu Erfrierungen führen, bei verzögerter Zündung zu einer Explosion mit Auswirkungen bis zu einer Entfernung von 7 bis 11 km. Betroffen wäre darüber hinaus der Fährverkehr mit rund 40 Schiffen pro Woche nach Dänemark und Schweden, täglich werden bis zu 4.000 Passagiere durch den Betriebsbereich des LNG-Terminals navigiert.

Fazit: Das geplante Terminalkonzept mit diesen gravierenden Sicherheitsrisiken in derartiger Nähe zu Wohn- und Kurgebieten ist weltweit einmalig und widerspricht deutschen und internationalen Sicherheitsstandards für schwimmende Störfallanlagen. Die durch die Gutachten offenbarten sicherheitstechnischen Bedenken, die der Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme enthält, sind schwerwiegend.

Weiteres: Nach der Antragstellung für die Gemeinde Ostseebad Binz werde ich in der kommenden Woche vier weitere Anträge mit dem Ziel eines sofortigen Betriebsstopps stellen, für Anwohner von Neu-Mukran, die 120 bis 150 Meter entfernt von dem Betriebsbereich leben und für den Eigentümer einer Ferienanlage in Neu-Mukran, die ca. 600 Meter entfernt liegt. Ein weiterer Antrag wird für das Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. gestellt, für die betroffene Jugendherberge, die am Ostseestrand unweit des Hafens Mukran liegt.

Quelle: Geulen & Klinger Rechtsanwälte (ots)

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