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Zu lautes Windrad?

Archivmeldung vom 01.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Betreiber musste auf eigene Kosten Messungen veranlassen.
Betreiber musste auf eigene Kosten Messungen veranlassen.

Die Einwohner einer kleinen Gemeinde beschwerten sich bei den Behörden des Öfteren darüber, dass ein nahes Windrad zu laute, nicht mehr zumutbare Geräusche verursache. Daraufhin verpflichtete die Behörde den Betreiber, durch eine zugelassene Messstelle Untersuchungen zu veranlassen - und zwar auf eigene Kosten (etwa 16.000 Euro).

Genau das verweigerte der Windkraftunternehmer. Er verwies auf zurückliegende Messungen. Diese schienen aber dem zuständigen Verwaltungsgericht nach Angaben des Infodiensts Recht und Steuern der LBS "nicht hinreichend aussagekräftig". Deswegen wurde angeordnet, dass der Betreiber selbst für eine neue Begutachtung aufkommen müsse, zumal sich einige Anhaltspunkte für zu starke Geräuschentwicklungen fänden.

Verwaltungsgericht Arnsberg, Aktenzeichen 7 K 801/12

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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