Gericht: Compact-TV-Moderatorin darf nicht Lehrerin werden
Archivmeldung vom 26.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Land Brandenburg durfte die Ernennung einer Lehramtsreferendarin, die früher als Moderatorin für "Comapct TV" gearbeitet hatte, wegen "arglistiger Täuschung" zurücknehmen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag.
Bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte im Juni geurteilt,
dass die entsprechende Tätigkeit an einem Bekenntnis zur
freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifeln lasse. Die Frau soll
vor ihrer Einstellung nach "bedeutsamen Umständen ihres beruflichen
Werdegangs" gefragt worden sein, und habe die Tätigkeit für "Compact TV"
verschwiegen.
Das Oberverwaltungsgericht urteilte nun, die
Rücknahme sei rechtmäßig, selbst wenn es möglich erschiene, dass nach
Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich
nichts im Wege stünde. Eine umfassende Interessenabwägung sei bei der
Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht vorzunehmen.
Die Rücknahme diene lediglich "der Wiederherstellung der
Entschließungsfreiheit des Dienstherrn", so die Richter (Beschluss vom
26. September 2024 - OVG 4 S 23/24).
Unter "Compact TV" werden
Videobeiträge des Magazins "Compact" verbreitet. Das Bundesamt für
Verfassungsschutz schreibt über die Marke, "Hauptmerkmal vieler der
verbreiteten Beiträge" sei "die Agitation gegen die Bundesregierung und
allgemein das politische System Deutschlands". Im Juli 2024 verbot
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Betreibergesellschaft, das
Bundesverwaltungsgericht setzte den Sofortvollzug aber wieder außer
Kraft.
Quelle: dts Nachrichtenagentur