Neues Umweltschadensgesetz (USchadG) bei der Mehrheit kleiner und mittlerer Unternehmen unbekannt
Archivmeldung vom 12.11.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm 14. November 2007 tritt das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft. Dann haften Unternehmen für Umweltschäden, die sie nach dem 30. April 2007 verursacht haben. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind auf die damit verbundenen Haftungsrisiken nur unzureichend vorbereitet.
57 Prozent der
KMU-Verantwortlichen haben noch nie von dem Gesetz gehört, obwohl es
bereits im April 2007 verabschiedet wurde. Lediglich drei Prozent
haben sich bereits intensiv mit dem Inhalt des Umweltschadensgesetzes
auseinandergesetzt, weitere zwölf Prozent haben sich immerhin
oberflächlich mit möglichen Konsequenzen beschäftigt. Das sind
wesentliche Ergebnisse einer repräsentativen Befragung kleinerer und
mittlerer Unternehmen durch das Marktforschungsinstitut psychonomics
im Auftrag des AXA Konzerns.
Risikobewusstsein bei größeren Betrieben stärker ausgeprägt
Unabhängig von der Betriebsgröße betrifft das Umweltschadensgesetz
alle Unternehmen, die durch ihre Tätigkeit die Artenvielfalt,
natürliche Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigen. Ein
formlos eingereichter Antrag z.B. durch Nachbarn, Spaziergänger oder
anerkannte Umweltschutzorganisationen bei der Fachbehörde genügt
bereits, um die Prüfung möglicher Sanierungspflichten auszulösen.
Dennoch haben sich die meisten Unternehmer bislang kaum mit dem
Umweltschadensgesetz und seinen Folgen beschäftigt, wie die Studie
zeigt. Sogar Unternehmen, die schon einmal vom Umweltschadensgesetz
gehört haben, unterschätzen in hohem Maße die neuen Haftungsrisiken.
40 Prozent geben an, sich inhaltlich noch nicht mit dem Gesetz
auseinandergesetzt zu haben. Mit zunehmender Unternehmensgröße steigt
jedoch das Problembewusstsein: Immerhin 34 Prozent der Unternehmen
mit mehr als 50 Mitarbeitern, denen das Gesetz bekannt ist, haben
sich zumindest oberflächlich mit den neuen Herausforderungen
beschäftigt, elf Prozent taten dies sogar intensiv.
Haftungskonsequenzen von Umweltschäden unterschätzt
Ohne Zweifel ist der Aufklärungsbedarf in den Unternehmen groß.
Sogar die Befragten, die angegeben haben, ihnen seien die
Haftungsrisiken zumindest oberflächlich bekannt, unterschätzen
vielfach die Tragweite umweltschädlicher Handlungen. So antworteten
42 Prozent, dass die Haftung in Form von Schadenersatz oder
Geldstrafen erfolgt. Lediglich 15 Prozent rechnen damit, den
ursprünglichen Zustand wiederherstellen zu müssen, wie es tatsächlich
dem Gesetz entspricht. Jegliche Sanierung kann sich jedoch im
Vergleich zu einer Geldstrafe als deutlich teurer erweisen. Dies
zeigt das folgende Beispiel: Ein Bauunternehmen erneuert unsachgemäß
eine Dränage für Oberflächen- und Grundwasser. Dabei kommt es zu
kalkhaltigen Ausfällungen im Wasser, das in einen nahe gelegenen
Teich fließt. Das beeinträchtigt den dortigen Bestand einer
geschützten Pflanzenart. Die Kosten für die Sanierung betragen allein
im ersten Schritt rund 150.000 Euro. Dass die Kosten einer
Umweltsanierung besonders kleine und mittlere Unternehmen in den
finanziellen Ruin treiben können, wird bislang jedoch kaum
wahrgenommen.
Unternehmen gehen von erhöhtem Versicherungsbedarf aus
Trotz des geringen Bekanntheitsgrades des Umweltschadensgesetzes glauben immerhin 65 Prozent der Befragten nach entsprechenden Erläuterungen, dass Haftungsansprüche aus dem Gesetz zukünftig zusätzlichen Versicherungsschutz erfordern. 19 Prozent beurteilen zusätzlichen Versicherungsschutz sogar als sehr wichtig oder äußerst wichtig. In mittelständischen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern wird diese Einschätzung sogar von 30 Prozent der Befragten geteilt. Welche Haftungsrisiken im Einzelnen abgesichert werden sollen, ist vielen Unternehmen jedoch nicht bekannt: 80 Prozent der Befragten wissen nicht, welche Konsequenzen das Gesetz für ihren Betrieb haben könnte. Nur zwei Prozent geben an, den Haftungsumfang im Detail zu kennen.
Quelle: Pressemitteilung AXA