Gericht: Familie muss zu viel gezahltes Bürgergeld nicht erstatten
Eine Familie aus der Hauptstadtregion, die seit Juli 2020 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht, muss überzahlte Bürgergeldleistungen nicht an das Jobcenter zurückzahlen.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied zugunsten der
Familie, nachdem das Jobcenter einen Fehler bei der Einkommensanrechnung
gemacht hatte, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Jobcenter
hatte die Leistungen demnach aufgrund eines Rechenfehlers zu hoch
angesetzt, indem es das Bruttogehalt des Ehemanns als Nettogehalt
berücksichtigte.
Der Mann arbeitete seit Februar 2021 als
Verkäufer und verdiente laut Arbeitsvertrag 1.600 Euro netto. Das
Jobcenter hatte jedoch fälschlicherweise ein Bruttogehalt von 1.600 Euro
angenommen und darauf basierend die Leistungen gekürzt. Nachdem der
Fehler entdeckt wurde, forderte das Jobcenter die Rückzahlung der
überzahlten Beträge. Das Sozialgericht Berlin hatte zunächst zugunsten
des Jobcenters entschieden, doch das Landessozialgericht hob dieses
Urteil auf.
Das Gericht stellte fest, dass die Ehefrau, die den
Kontakt mit den Behörden pflegte, den Bescheid zwar gelesen, aber den
Fehler nicht bemerkt hatte. Sie konnte die Begriffe brutto und netto
nicht sicher auseinanderhalten und durfte daher auf die Richtigkeit des
Bescheids vertrauen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und das
Jobcenter kann beim Bundessozialgericht Revision beantragen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur