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BGH: Gaskunden müssen unrechtmäßigen Preiserhöhungen widersprechen

Archivmeldung vom 15.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Gaskunden müssen zukünftig unrechtmäßigen Preiserhöhungen innerhalb von drei Jahren widersprechen. Dies entschied der Bundesgerichtshof und sorgte damit für eine Klarstellung. Danach erlöschen die Ansprüche der Kunden. Das Urteil betrifft Haushalte, die mit dem Versorger ein sogenanntes Sondervertragsverhältnis abgeschlossen haben.

Darin hatten die Unternehmen jahrelang eine Klausel verwendet, die ihnen eine stete Anhebung der Preise erlaubte. Diese hatte der BGH bereits im Jahre 2008 für unwirksam erklärt. Offen blieb aber bis jetzt, wer zuviel gezahltes Geld von den Gasversorgern zurückbekommt. Diese Frage hat der BGH nun zugunsten der Energiewirtschaft entschieden.

"Aus der Sicht des Verbraucherschutzes hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht", sagt Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Energiewirtschaft sprach dagegen von einer Entscheidung mit Augenmaß.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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