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OLG stoppt Apothekenautomat von DocMorris

Archivmeldung vom 31.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Video-Beratung
Video-Beratung

Bild: facebook.com, DocMorris

Der deutschlandweit erste Apothekenautomat in Hüffenhardt in Baden-Württemberg ist laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG) wettbewerbswidrig. Vom 19. April 2017 bis zum 14. Juni 2017 betrieben hatte die im Juristen-Deutsch so genannte "pharmazeutische Videoberatung mit Arzneimittelabgabe" die europaweit tätige und in den Niederlanden ansässige Versandapotheke DocMorris.

Berufungen zurückgewiesen

"Der unter anderem für Wettbewerbssachen zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat in vier Verfahren die Berufungen gegen Urteile des Landgerichts Mosbach nunmehr zurückgewiesen und die Untersagung des Betriebs eines Apothekenautomaten, wie er in Hüffenhardt eingerichtet war, bestätigt", so das OLG in einer Aussendung. Obwohl eine Revision nicht zugelassen wurde, ist eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof jedoch grundsätzlich möglich.

Zur Urteilsbegründung heißt es, dass die von den Berufungen vertretene Ansicht, es handele sich bei der Verbringung der Arzneimittel von einer niederländischen Apotheke zum Lager in Hüffenhardt um einen erlaubten "antizipierten" Versandhandel, vom Senat zurückgewiesen wurde. Es stelle keinen "Versand an den Endverbraucher von einer Apotheke" dar, wenn die Arzneimittel zunächst ohne konkrete Bestellung in Hüffenhardt gelagert und dann auf Kundenwunsch abgegeben werden. Ein Versandhandel setze eine Bestellung des Kunden zeitlich vor der Bereitstellung, Verpackung und Absendung des Arzneimittels voraus.

Quelle: www.pressetext.com/Florian Fügemann

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