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Niedersachsen: Ausgangsbeschränkungen nicht rechtens

Archivmeldung vom 07.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Leere Straßen
Leere Straßen

Bild von ivabalk auf Pixabay

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat der Deutschen Presse-Agentur zufolge erhebliche Zweifel an Ausgangsbeschränkungen als Instrument zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geäußert.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "SNA News" schreibt weiter: "Am Dienstag bestätigte das OVG eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover, wonach die angeordnete Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover im Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig ist. Der Einwand der Region Hannover gegen den Beschluss vom 2. April sei zurückgewiesen worden, teilte das OVG in Lüneburg mit.

Die Ausgangsbeschränkung sei keine notwendige Schutzmaßnahme, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Die Region Hannover hob daraufhin am Abend die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung auf. Zuvor war dort das Verlassen von Wohnungen und Häusern zwischen 22.00 und 5.00 Uhr nur mit triftigem Grund genehmigt. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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