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Vorsicht beim Radfahren mit Promille

Archivmeldung vom 30.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die kalte Jahreszeit ist endlich vorbei. Inzwischen laden die langen Wochenenden und die schönen Maitage wieder zu Ausflügen mit dem Fahrrad ein - besonders an Feiertagen wie Vatertag oder Pfingsten. Wer nach einer feuchtfröhlichen Rast in einer Gaststätte oder im Biergarten auf das Auto verzichtet, befindet sich auf dem richtigen (Heim-)Weg.

Doch auch am Fahrradlenker sollte der wertvolle Autoführerschein nicht außer Acht gelassen werden. Denn was Viele nicht wissen: Nach ausgiebigem Alkoholgenuss kann auch auf der Radtour die Fahrerlaubnis in Gefahr geraten, so die Verkehrssicherheitsexperten des TÜV Rheinland. Mittlerweile melden die Behörden bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad ab 1,6 Promille Alkohol im Blut regelmäßig Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges an und fordern zur Klärung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Eine MPU kostet zwischen 320 und 700 Euro. Fällt diese negativ aus, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Doch auch bei niedrigeren Promillewerten ist es empfehlenswert, das Fahrrad nach dem Alkoholkonsum stehen zu lassen. Der Gleichgewichtssinn und das Reaktionsvermögen werden bereits durch kleine Alkoholmengen eingeschränkt. Dadurch steigt die Unfallgefahr. Daher empfehlen die Fachleute des TÜV Rheinland: Radfahrer sollten immer fit und voll konzentriert in die Pedale treten, schließlich haben sie keine Knautschzone.

Ratschläge und Unterstützung bei Führerscheinfragen und zur MPU gibt es unter www.tuv.com/mpu im Internet - auch für Radfahrer.

Quelle: TÜV Rheinland


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