Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Energieanbieter darf Widerspruch nicht wie Kündigung behandeln

Energieanbieter darf Widerspruch nicht wie Kündigung behandeln

Archivmeldung vom 11.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Der Energieversorger ExtraEnergie GmbH hatte Ende Juli mit Preiserhöhungsschreiben für Aufregung gesorgt. Trotz vertraglich vereinbarter Preisgarantie wollte das Unternehmen die Preise für Strom und Gas anheben. Die Verbraucherzentrale NRW beantragte beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung - mit Erfolg.

Das Gericht untersagte ExtraEnergie Preiserhöhungen, soweit die Verträge eine Preisgarantie enthalten. Das Unternehmen legte hiergegen zwar Widerspruch ein, erschien aber nicht zur anberaumten mündlichen Verhandlung. Das Landgericht Düsseldorf bestätigte daraufhin die einstweilige Verfügung per Versäumnisurteil (Az: 12 O 247/22 - nicht rechtskräftig).

Bei der Verbraucherzentrale NRW gingen auch nach dem Erlass der einstweiligen Verfügung weitere Beschwerden gegen ExtraEnergie ein. Kund:innen berichteten, dass sie nach ihrem Widerspruch gegen die Preiserhöhung Kündigungsbestätigungen erhielten und ein Belieferungsstopp angekündigt wurde. "ExtraEnergie hat die Widerspruchsschreiben von Gaskund:innen in zahlreichen Fällen einfach in eine Kündigung umgedeutet", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. "Der Vorgang ist aus unserer Sicht ungeheuerlich. In einigen Fällen stellte ExtraEnergie die Belieferung sogar ein." Die Verbraucherzentrale NRW mahnte ExtraEnergie daraufhin ab. Nun reagierte das Unternehmen und verpflichtet sich, die Umdeutung von Widersprüchen in Kündigungen sowie die Androhung und Durchführung von Belieferungsstopps zu unterlassen.

Verbraucherzentrale NRW behält Branche im Blick

"Die derzeitige Energiepreiskrise ist für Verbraucher:innen eine große Belastung", so Schuldzinski. "Wir erwarten, dass sich Unternehmen gerade in diesen Zeiten an geltendes Recht halten und ihre Kund:innen nicht mit unlauteren Geschäftspraktiken in die Irre führen. Wir werden die Branche weiterhin genau beobachten und gegen schwarze Schafe konsequent vorgehen."

Für Kund:innen der ExtraEnergie hat die Verbraucherzentrale NRW Handlungsempfehlungen und Musterbriefe erstellt, die verschiedene Szenarien berücksichtigen, je nachdem, ob ein Widerspruch, eine Sonderkündigung oder sogar die Einstellung der Lieferung erfolgt ist.

Suche nach Betroffenen

Viele Energieanbieter versuchen zurzeit die Preise zu erhöhen. Einige halten sich dabei nicht an versprochene Preisgarantien oder Fristen für die Ankündigung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft, Musterfeststellungsklagen gegen entsprechende Anbieter zu erheben und sucht nach Betroffenen für die Teilnahme an einer Umfrage. Möglicherweise steht Kund:innen ein Anspruch auf Schadenersatz zu.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte kord in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige