Extra-Gebühr für Online-Bezahlung zulässig
Archivmeldung vom 25.03.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićUnternehmen dürfen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder Paypal erheben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.
Voraussetzung ist demnach, dass das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird. Der BGH wies damit eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zurück. Beklagt wurde ein Fernbus-Unternehmen, welches von seinen Kunden bei den Zahlungsmitteln Sofortüberweisung und Paypal zwischenzeitlich ein vom jeweiligen Fahrpreis abhängiges zusätzliches Entgelt erhoben hatte.
Quelle: dts Nachrichtenagentur