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Extra-Gebühr für Online-Bezahlung zulässig

Archivmeldung vom 25.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof  in Karlsruhe (Bundesanwaltschaft)
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bundesanwaltschaft)

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Unternehmen dürfen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder Paypal erheben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Voraussetzung ist demnach, dass das Entgelt allein für die Nutzung dieser Zahlungsmittel und nicht für eine damit im Zusammenhang stehende Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte verlangt wird. Der BGH wies damit eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs zurück. Beklagt wurde ein Fernbus-Unternehmen, welches von seinen Kunden bei den Zahlungsmitteln Sofortüberweisung und Paypal zwischenzeitlich ein vom jeweiligen Fahrpreis abhängiges zusätzliches Entgelt erhoben hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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