Wichtige Information: Umstellung der Förderung zum 01.07.2008
Archivmeldung vom 12.06.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittVon der KfW-Mittelstandsbank wurde am 16.04.2008 ein neues Rundschreiben zur Umstellung des Förderangebots zum 01.07.2008 im Beraterforum veröffentlicht. Der Inhalt weicht zum Teil von den ursprünglich per 29.02.2008 geplanten Änderungen ab. Laut Auskunft des Beraterforums der KfW vom 18.04.2008 wird die Ankündigung vom 16.04. zum 01.07.2008 umgesetzt; erneute Änderungen sind nicht vorgesehen.
Im Rahmen der Initiative „kleiner Mittelstand“ wird das Förderangebot,
der KfW-Mittelstandsbank für KMU ab dem 01.07.2008 deutlich verbessert.
Zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen entsprechend der Definition der EU-Kommission folgende Unternehmen:
- Kleine Unternehmen:
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme ≤ 10 Mio. EUR und Anzahl der Mitarbeiter < 50.
- Mittlere Unternehmen:
Jahresumsatz ≤ 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR und Anzahl der Mitarbeiter < 250.
Wesentliche
Bestandteile der Verbesserungen sind die Einführung spezieller
Förderfenster für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Erweiterung
des Laufzeitangebots in einigen Programmen. Darüber hinaus werden die
Bedingungen in der Programmfamilie Unternehmerkapital attraktiver.
Nachstehend
die wichtigsten Informationen zu den Änderungen, die für alle Anträge
gelten, die nach dem 01.07.2008 bei der KfW-Mittelstandsbank eingehen.
1. KfW-Unternehmerkredit
a) Gegenstand der Verbesserungen:
- Einführung Förderfenster für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Fenster)
- Einführung 5-jährige Laufzeit (ein Jahr tilgungsfrei, 5 Jahre Zinsbindung)
- Integration Unternehmerkredit Betriebsmittel
- Integration Unternehmerkredit Ausland
b) Finanzierung von Betriebsmitteln
Zur
Finanzierung von Betriebsmitteln im KfW-Unternehmerkredit steht für
Anträge ab dem 01.07.2008 ausschließlich die neue 5-jährige
Laufzeitvariante außerhalb des KMU-Fensters (037) zur Verfügung. Die
bisher eigenständige Betriebsmittelvariante (038) wird eingestellt.
c) Finanzierung von Vorhaben im Ausland
Vorhaben
im Ausland können ab dem 01.07.2008 grundsätzlich sowohl innerhalb
(047) als auch außerhalb des KMU-Fensters (037) im
KfW-Unternehmerkredit finanziert werden. Künftig können im Ausland
jeweils die gleichen Vorhaben mitfinanziert werden wie im Inland.
Betriebsmittelfinanzierungen im Ausland sind damit ebenfalls möglich.
Der Antragstellerkreis bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland
bleibt unverändert.
d) Haftungsfreistellung
Die Option der
Haftungsfreistellung wird sowohl innerhalb (047) als auch außerhalb des
KMU-Fensters (037) grundsätzlich bei der Finanzierung von Investitionen
in das Anlagevermögen im In- und Ausland angeboten. Material- und
Lagerinvestitionen können bekanntlich in einer Höhe von bis zu 20 % der
ansonsten langfristigen förderfähigen Investitionen auch bei
haftungsfreigestellten Darlehen mitfinanziert werden. Diese 20 % können
künftig nur außerhalb des KMU-Fensters (037) mitfinanziert werden.
2. ERP-Regionalförderprogramm
a) Gegenstand der Verbesserungen:
- Einführung Förderfenster für kleine Unternehmen (KU-Fenster)
- Einführung 5-jährige Laufzeit (ein Jahr tilgungsfrei, 5 Jahre Zinsbindung)
b) Ergänzende Informationen:
Die Zinspräferenz von 25 Basispunkten in den neuen Ländern und Berlin bleibt erhalten.
3. ERP-Innovationsprogramm
Gegenstand der Verbesserungen:
Einführung Förderfenster für kleine Unternehmen (KU-Fenster) in der Fremdkapital- und in der Nachrangtranche.
4. Programmfamilie Unternehmerkapital
a) Neustrukturierung der Programmfamilie Unternehmerkapital
Gegenstand der Verbesserungen:
- Ausdehnung der Antragsberechtigung in ERP-Kapital für Gründung auf das dritte Jahr nach Existenzgründung
- Ausdehnung der Antragsberechtigung in KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen auf das vierte und fünfte Jahr nach Unternehmensgründung
- Einstellung des Programms ERP-Kapital für Wachstum
Hierzu
dauern die Gespräche innerhalb der zuständigen Bundesressorts noch an.
Daher wird die Programmfamilie in ihrer heutigen Struktur bis auf
weiteres so beibehalten.
b) Baustein ERP-Kapital für Gründung
Gegenstand der Verbesserungen:
- Anhebung des Finanzierungsanteils auf 45% inklusive Eigenmittel in den alten Bundesländern, davon Förderanteil maximal 30% statt bislang 25%) (Neue Bundesländer: 50%, davon Förderanteil: maximal 40% statt bislang 32,5%)
- Anhebung der Eigenmittelquote in den neuen Bundesländern von 7,5% auf 10%
- Neugestaltung der Zinsstaffel (Die Zinsverbilligung wird auf die ersten drei Jahre konzentriert.)
- Auszahlungssatz 100 %
- Anpassung der vertraglichen Regelungen
Die
Möglichkeit einer vorzeitigen, ganzen oder teilweisen außerplanmäßigen
Tilgung des Darlehens bleibt erhalten. Künftig ist – wie in den
sonstigen ERP-Programmen üblich – eine Vorfälligkeitsentschädigung zu
entrichten. Gesetzliche Kündigungsgründe bleiben hiervon unberührt. Die
derzeit bei außerplanmäßigen Tilgungen praktizierte Rückforderung der
gewährten Zinssubvention entfällt künftig.
Durch die
beihilferechtlichen Änderungen und die materiellen Verbesserungen wird
der Subventionswert der aus diesem Programm zugesagten Darlehen künftig
höher als bisher ausfallen. Sofern ein Antrag zur Überschreitung des
zulässigen Beihilfehöchstwertes führen würde, wird die KfW den
Zusagebetrag entsprechend anpassen, so dass die relevante
Beihilfegrenze eingehalten wird.
Auch wird Gründern eine so
genannte „zweite Chance“ gewährt; d. h. die Antragstellung ist
grundsätzlich auch dann möglich, wenn eine vorherige Selbstständigkeit
des Antragstellers gescheitert ist. Hausbank und KfW werden im Rahmen
ihrer Kreditentscheidung prüfen, ob erneut ein Darlehen ausgereicht
werden kann. Grundlegende Bedingung dafür ist u. a., dass aus der
vorherigen Selbständigkeit keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.
c) Baustein ERP-Kapital für Wachstum
Im Programm ERP-Kapital für Wachstum erfolgen keine materiellen Änderungen.
Die Antragsvoraussetzungen werden analog dem Programm ERP-Kapital für Gründung wie folgt vereinfacht:
- Neugestaltung der Zinsstaffel (Die Zinsverbilligung wird auf die ersten drei Jahre konzentriert.)
- Auszahlungssatz 100 %
- Anpassung der vertraglichen Regelungen
d) Baustein KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen
Gegenstand der Verbesserungen:
Einführung Förderfenster für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Fenster) in der Fremdkapitaltranche.
Analog zum Unternehmerkredit sind Betriebsmittelfinanzierungen nur außerhalb des KMU Fensters möglich.
Es
können in den vorgenannten Programmnummern sowohl Vorhaben in
Deutschland als auch im Ausland mitfinanziert werden Die derzeit
eigenständige Auslandsvariante (056 und 057) wird zum 01.07.2008
eingestellt und in die derzeitige Inlandsvariante integriert.
5. EU-Beihilferecht
Die
KfW geht davon aus, dass die im 3. Entwurf vorliegende neue Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission zum 01.07.2008 in
Kraft treten wird. Sollte das nicht der Fall sein, wird die KfW die
erforderlichen Anzeigen der Programme zunächst noch unter der derzeit
gültigen KMU-Freistellungsverordnung vornehmen und rechtzeitig hierüber
informieren.
6. Zinskonditionen
Über die künftig
geltenden Zinssätze in den oben genannten Programmen und
Programmfenstern zum Umstellungstermin 01.07.2008 wird die KfW
rechtzeitig informieren.
Für alle o.a. zum 01.07.2008 geänderten Programme gelten neue Merkblätter.
Quelle: KfW-Beraterforum, Rundschreiben vom 16.04.2008
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie betriebliche Vorhaben planen, die ggf. mittels der o.a. geförderten
Darlehen finanziert werden könnten, empfiehlt es sich, noch rechtzeitig vor dem
30.06.2008 prüfen zu lassen, ob die aktuelle oder die zum 01.07.2008
geplante Regelung für die Vorhaben Ihres Unternehmens vorteilhafter ist.
Weitere Informationen unter: www.justconsulting.de