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Wichtige Information: Umstellung der Förderung zum 01.07.2008

Archivmeldung vom 12.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Von der KfW-Mittelstandsbank wurde am 16.04.2008 ein neues Rundschreiben zur Umstellung des Förderangebots zum 01.07.2008 im Beraterforum veröffentlicht. Der Inhalt weicht zum Teil von den ursprünglich per 29.02.2008 geplanten Änderungen ab. Laut Auskunft des Beraterforums der KfW vom 18.04.2008 wird die Ankündigung vom 16.04. zum 01.07.2008 umgesetzt; erneute Änderungen sind nicht vorgesehen.

Im Rahmen der Initiative „kleiner Mittelstand“ wird das Förderangebot, der KfW-Mittelstandsbank für KMU ab dem 01.07.2008 deutlich verbessert.
Zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen entsprechend der Definition der EU-Kommission folgende Unternehmen:

  •  Kleine Unternehmen:

Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme ≤ 10 Mio. EUR und Anzahl der Mitarbeiter < 50.

  •  Mittlere Unternehmen:

Jahresumsatz ≤ 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR und Anzahl der Mitarbeiter < 250.

Wesentliche Bestandteile der Verbesserungen sind die Einführung spezieller Förderfenster für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Erweiterung des Laufzeitangebots in einigen Programmen. Darüber hinaus werden die Bedingungen in der Programmfamilie Unternehmerkapital attraktiver.

Nachstehend die wichtigsten Informationen zu den Änderungen, die für alle Anträge gelten, die nach dem 01.07.2008 bei der KfW-Mittelstandsbank eingehen.

1. KfW-Unternehmerkredit

a) Gegenstand der Verbesserungen:

  • Einführung Förderfenster für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Fenster)
  • Einführung 5-jährige Laufzeit (ein Jahr tilgungsfrei, 5 Jahre Zinsbindung)
  • Integration Unternehmerkredit Betriebsmittel
  • Integration Unternehmerkredit Ausland


b) Finanzierung von Betriebsmitteln

Zur Finanzierung von Betriebsmitteln im KfW-Unternehmerkredit steht für Anträge ab dem 01.07.2008 ausschließlich die neue 5-jährige Laufzeitvariante außerhalb des KMU-Fensters (037) zur Verfügung. Die bisher eigenständige Betriebsmittelvariante (038) wird eingestellt.

c) Finanzierung von Vorhaben im Ausland

Vorhaben im Ausland können ab dem 01.07.2008 grundsätzlich sowohl innerhalb (047) als auch außerhalb des KMU-Fensters (037) im KfW-Unternehmerkredit finanziert werden. Künftig können im Ausland jeweils die gleichen Vorhaben mitfinanziert werden wie im Inland. Betriebsmittelfinanzierungen im Ausland sind damit ebenfalls möglich. Der Antragstellerkreis bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland bleibt unverändert.

d) Haftungsfreistellung

Die Option der Haftungsfreistellung wird sowohl innerhalb (047) als auch außerhalb des KMU-Fensters (037) grundsätzlich bei der Finanzierung von Investitionen in das Anlagevermögen im In- und Ausland angeboten. Material- und Lagerinvestitionen können bekanntlich in einer Höhe von bis zu 20 % der ansonsten langfristigen förderfähigen Investitionen auch bei haftungsfreigestellten Darlehen mitfinanziert werden. Diese 20 % können künftig nur außerhalb des KMU-Fensters (037) mitfinanziert werden.

2. ERP-Regionalförderprogramm

a) Gegenstand der Verbesserungen:

  • Einführung Förderfenster für kleine Unternehmen (KU-Fenster)
  • Einführung 5-jährige Laufzeit (ein Jahr tilgungsfrei, 5 Jahre Zinsbindung)


b) Ergänzende Informationen:

Die Zinspräferenz von 25 Basispunkten in den neuen Ländern und Berlin bleibt erhalten.

3. ERP-Innovationsprogramm

Gegenstand der Verbesserungen:
Einführung Förderfenster für kleine Unternehmen (KU-Fenster) in der Fremdkapital- und in der Nachrangtranche.

4. Programmfamilie Unternehmerkapital


a) Neustrukturierung der Programmfamilie Unternehmerkapital

Gegenstand der Verbesserungen:

  • Ausdehnung der Antragsberechtigung in ERP-Kapital für Gründung auf das dritte Jahr nach Existenzgründung
  • Ausdehnung der Antragsberechtigung in KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen auf das vierte und fünfte Jahr nach Unternehmensgründung
  • Einstellung des Programms ERP-Kapital für Wachstum

Hierzu dauern die Gespräche innerhalb der zuständigen Bundesressorts noch an. Daher wird die Programmfamilie in ihrer heutigen Struktur bis auf weiteres so beibehalten.

b) Baustein ERP-Kapital für Gründung

Gegenstand der Verbesserungen:

  • Anhebung des Finanzierungsanteils auf 45% inklusive Eigenmittel in den alten Bundesländern, davon Förderanteil maximal 30% statt bislang 25%) (Neue Bundesländer: 50%, davon Förderanteil: maximal 40% statt bislang 32,5%)
  • Anhebung der Eigenmittelquote in den neuen Bundesländern von 7,5% auf 10%
  • Neugestaltung der Zinsstaffel (Die Zinsverbilligung wird auf die ersten drei Jahre konzentriert.)
  • Auszahlungssatz 100 %
  • Anpassung der vertraglichen Regelungen


Die Möglichkeit einer vorzeitigen, ganzen oder teilweisen außerplanmäßigen Tilgung des Darlehens bleibt erhalten. Künftig ist – wie in den sonstigen ERP-Programmen üblich – eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten. Gesetzliche Kündigungsgründe bleiben hiervon unberührt. Die derzeit bei außerplanmäßigen Tilgungen praktizierte Rückforderung der gewährten Zinssubvention entfällt künftig.

Durch die beihilferechtlichen Änderungen und die materiellen Verbesserungen wird der Subventionswert der aus diesem Programm zugesagten Darlehen künftig höher als bisher ausfallen. Sofern ein Antrag zur Überschreitung des zulässigen Beihilfehöchstwertes führen würde, wird die KfW den Zusagebetrag entsprechend anpassen, so dass die relevante Beihilfegrenze eingehalten wird.

Auch wird Gründern eine so genannte „zweite Chance“ gewährt; d. h. die Antragstellung ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn eine vorherige Selbstständigkeit des Antragstellers gescheitert ist. Hausbank und KfW werden im Rahmen ihrer Kreditentscheidung prüfen, ob erneut ein Darlehen ausgereicht werden kann. Grundlegende Bedingung dafür ist u. a., dass aus der vorherigen Selbständigkeit keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.

c) Baustein ERP-Kapital für Wachstum

Im Programm ERP-Kapital für Wachstum erfolgen keine materiellen Änderungen.
Die Antragsvoraussetzungen werden analog dem Programm ERP-Kapital für Gründung wie folgt vereinfacht:

  • Neugestaltung der Zinsstaffel (Die Zinsverbilligung wird auf die ersten drei Jahre konzentriert.)
  • Auszahlungssatz 100 %
  • Anpassung der vertraglichen Regelungen


d) Baustein KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen

Gegenstand der Verbesserungen:

Einführung Förderfenster für kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Fenster) in der Fremdkapitaltranche.
Analog zum Unternehmerkredit sind Betriebsmittelfinanzierungen nur außerhalb des KMU Fensters möglich.
Es können in den vorgenannten Programmnummern sowohl Vorhaben in Deutschland als auch im Ausland mitfinanziert werden Die derzeit eigenständige Auslandsvariante (056 und 057) wird zum 01.07.2008 eingestellt und in die derzeitige Inlandsvariante integriert.

5. EU-Beihilferecht

Die KfW geht davon aus, dass die im 3. Entwurf vorliegende neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission zum 01.07.2008 in Kraft treten wird. Sollte das nicht der Fall sein, wird die KfW die erforderlichen Anzeigen der Programme zunächst noch unter der derzeit gültigen KMU-Freistellungsverordnung vornehmen und rechtzeitig hierüber informieren.

6. Zinskonditionen

Über die künftig geltenden Zinssätze in den oben genannten Programmen und Programmfenstern zum Umstellungstermin 01.07.2008 wird die KfW rechtzeitig informieren.

Für alle o.a. zum 01.07.2008 geänderten Programme gelten neue Merkblätter.


Quelle: KfW-Beraterforum, Rundschreiben vom 16.04.2008

Wichtiger Hinweis:

Sollten Sie betriebliche Vorhaben planen, die ggf. mittels der o.a. geförderten Darlehen finanziert werden könnten, empfiehlt es sich, noch rechtzeitig vor dem 30.06.2008 prüfen zu lassen, ob die aktuelle oder die zum 01.07.2008 geplante Regelung für die Vorhaben Ihres Unternehmens vorteilhafter ist.

Weitere Informationen unter: www.justconsulting.de

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