Phönix-Klage gegen Frankfurter Sparkasse abgewiesen
Archivmeldung vom 16.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Frankfurter Landgericht hat gestern die Schadensersatzklage einer Anlegerin der insolventen Anlagegesellschaft Phönix gegen die Frankfurter Sparkasse abgewiesen.
Die Klägerin hatte wegen angeblicher Beihilfe zu einer
Ordnungswidrigkeit nach dem Wert-papierhandelsgesetz (WpHG) sowie
wegen einer eigenen Verletzung ihrer Aufklärungspflichten Klage gegen
die Sparkasse eingereicht.
Die Klägerin wurde durch die kooperierenden Kanzleien Nieding +
Barth und Tilp vertreten, welche sich in der Interessenvereinigung
Protect-Invest-Alliance (PIA) zusammengeschlossen haben.
Die heutige Abweisung der Klage unterstreicht, dass Anleger der Phoenix Kapitaldienst GmbH keine Ansprüche gegen die Frankfurter Sparkasse haben.
Quelle: Pressemitteilung Landesbank Hessen-Thüringen