Corona-Wahn in Bayern: 654 Verkündigungen in 760 Tagen
Archivmeldung vom 12.04.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićZwischen dem 6. März 2020 und dem 3. April 2022 ver-öffentlichte das Ministerialblatt des Freistaats Bayern innerhalb von etwa 760 Tagen nicht weniger als 654 Verkündigungen im Zusammenhang mit der behaup-teten Corona-Pandemie. Das sind im Durchschnitt eine Verkündigung alle 1,16 Tage. Wie es zu diesem Wahn-sinn kam, daran scheiden sich die Geister. Dass wir unsere Grundrechte nicht einfach so "den Säuen" vorwerfen dürfen, scheint klar. Doch wie geht es weiter? Dies berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf "Impfkritik.de".
Weiter berichtet Tolzin: " Bayern: 654 Corona-Verkündigungen in 760 Tagen
In der Regel betrafen die bayerischen Corona-Verkündigungen Grundrechteeinschränkungen, von denen die Politiker der Bundesrepublik Deutschland noch vor 20 Jahren noch nicht einmal zu träumen gewagt hätten.
In der Regel wurden diese Verordnungen und Verfügungen, mit denen das Grundgesetz quasi per Federstrich außer Kraft gesetzt wurde, noch nicht einmal vom bayerischen Landtag beschlossen, sondern vielmehr von einer kleinen Handvoll Minister um Bayerns "neuem König Söder dem Ersten".
Man fragt sich unwillkürlich: "Was ist denn da in München eigentlich los? Nehmen die in Staatskanzlei etwa alle Drogen? Oder werden die alle von irgendjemanden erpresst? Oder einfach nur bestochen? Oder sind sie dort alle aus irgendeinem unbekannten Grund im Panikmodus? Gibt es eine unsichtbare Macht im Hintergrund, welche die Fäden zieht? Oder ist der CO2-Gehalt der Münchner Staatskanzlei einfach nur zu hoch?"
Ja, wenn es nur das wäre!
Das Gleiche gilt interessanterweise nicht nur für die Handvoll Minister in Söders Kabinett, sondern auch für fast alle Altparteien im bayerischen Landtag. Bis auf Teile der AfD scheint keine einzige Partei gewillt, sich mit anderen Meinungen und Expertisen als die der Pandemie-Panikmacher auseinanderzusetzen. Aber die AfD ist ja rechtsextrem und antidemokratisch, nicht wahr? Hm, nach welchen Maßstäben eigentlich? Man muss kein AfD-Anhänger sein, um als Beobachter innezuhalten und sich über die Art der Diskussion zu wundern.
Ja, wenn es nur das wäre!
Diese merkwürdige Gleichschaltung scheint leider auch für unsere Mainstream-Medien zu gelten, die seit zwei Jahren in den Panikmachemodus mancher Virologen und Interessensgruppen einstimmen. Und alle alternativen Medien, in denen Fachleute zu Wort kommen dürfen, die mit Hilfe von offiziellen Statistiken zur mehr Sachlichkeit und Gelassenheit mahnen, verbreiten in den Augen der Mainstream-Medien natürlich nur Fakenews. Ich wiederhole mich, wenn ich frage: Was ist hier eigentlich los?
Ja, wenn es nur das wäre!
Leider beschränkt sich diese bisher noch nie so erlebte Gleichschaltung nicht nur auf die Politik und die Medien, sondern auch auf das Rechtswesen. Als wir im April 2020 mit Hilfe des AGBUG-Rechtsfonds und der Heidelberger Anwaltskanzlei Dr. Uwe Lipinski begannen, gegen die verfassungswidrigen Verordnungen zu klagen, wurden wir mit einem völlig unerwarteten Unwillen der bayerischen Obergerichte konfrontiert, sich auch nur im Ansatz mit unseren sorgfältig zusammengestellten Beweisanträgen zu beschäftigen.
Und das gilt nicht nur für bayerische Gerichte, sondern erschreckenderweise auch für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfg). Dort wurden unsere Beschwerden zweimal ohne Begründung regelrecht abgeschmettert. Daraufhin zogen wir sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg - wo wir genau das Gleiche erleben mussten.
Ist das Versagen sämtlicher Verfassungsorgane die neue Normalität?
Sämtliche Verfassungsorgane in Deutschland (und darüber hinaus) scheinen ihre Orientierung an der unantastbaren Würde des Menschen, von denen sich ja unsere Grundrechte ableiten, völlig verloren zu haben.
Um mit dem Verordnungs-Gewehrfeuer des Söder-Clubs mitzuhalten, haben wir unsere ursprüngliche Klage vom 24. April 2020 insgesamt 11 Mal vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) erneuert. Im Grund haben wir die Popularklage also 12 mal mit immer umfangreicheren Begründungen eingereicht, das letzte Mal am 17. Oktober 2020 gegen die damals 7. Version der "Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" (BayIfSMV).
Sowohl der BayVerfGH als auch der Bayerische Verwaltungsgerichthof (BayVGH) als auch das Karlsruher BVerfG hatten unsere Klagen ohne Anhörung unserer Argumente abgeschmettert. Da die Ressourcen des AGBUG-Rechtsfonds bei aller Unterstützung, die wir bisher erfahren haben, nicht unbegrenzt sind, sahen wir uns schließlich zum Innehalten gezwungen.
Strategiewechsel mit Hindernissen
Inzwischen (Anfang April 2022) haben wir es mit der 15. Version der bayerischen Corona-Verordnung zu tun. Zählt man sämtliche Änderungen der Hauptverordnung mit, hätten wir bis zu 80 mal klagen müssen, um ununterbrochen mit der Eiligkeit der Popularklage argumentieren zu können.
Wer nicht über unermessliche finanzielle Ressourcen verfügt, muss sich seine juristische Strategie gut überlegen. Die Praxis der letzten zwei Jahre hat gezeigt, dass alle Richter auf allen Ebenen unisono die Arbeit verweigern, zumindest was Eilanträge angeht.
Unsere ursprüngliche Hoffnung, durch gut unterfütterte Sachargumente und Beweisanträge die Kuh schnell vom Eis zu bekommen, hat sich leider nicht erfüllt. Die Gerichte haben sich offenbar in Absprache untereinander - und mit wem sonst auch immer - darauf festgelegt, Eilanträge abzuschmettern. Von ganz wenigen Ausnahmen einmal abgesehen.
Was noch bleibt, ist die nachträgliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit, so dass so ein Verordnungswahn nicht wieder vorkommen kann und die Verantwortlichen zumindest nachträglich im Rahmen des Rechts für ihre irrationalen Entscheidungen in Haftung genommen werden können.
Es ist absehbar, dass die Gerichte weiterhin versuchen werden, jeden Kläger zu entmutigen, in dem sie darauf verweisen, dass die beklagten Verordnungen ja schon lange nicht mehr gültig seien und die Klage somit überholt sei.
Wir sollten und davon nicht beirren lassen und weiterhin darauf bestehen, dass die Richter endlich ihre Arbeit machen.
Ist eine Rückkehr in die alte Normalität möglich?
Unser Team würde also gerne "dranbleiben" und den Druck auf die Gerichte aufrecht erhalten.
Wir leben in ungewöhnlichen Zeiten. Das Geschehen der letzten zwei Jahre ist meines Erachtens beispiellos. Eine Rückkehr in die alte Normalität wird es meiner Einschätzung nach nicht mehr geben. Allein die Tatsache, dass das wiederholt von der bayerischen Landesregierung festgestellte Ende des Katastrophenfalls den Verordnungswahn keinesfalls abbremste, sollte uns eine Warnung sein, dass sich die aktuelle Politikerkaste auf den Ausnahmezustand festgelegt hat.
Wie unser Rechtswesen und unsere Gesellschaft nach zwei weiteren Jahren aussehen wird, ist nicht absehbar. Ein jeder von uns ist gefordert, sich auf seine Grundrechte zu besinnen und was man selbst beitragen kann, damit die neue Normalität, auf die wir zusteuern, nicht jene des globalen Finanzkartells sind, welches die Dinge in eine bestimmte Richtung voranzutreiben scheint.
Dabei ist eine Fortsetzung des Instanzenweges unter den geänderten Vorzeichen nur eine der Wege, mit denen wir zeigen, dass wir nicht bereit sind, unsere Grundrechte dieser Hochfinanz vor die Füße zu werfen.
Ganz nach dem Motto: Wer kämpft, kann verlieren. Wer aufgibt, hat schon verloren."
Quelle: Impfkritik