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Easyjet Klage gegen InteRes gescheitert

Archivmeldung vom 05.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Landgericht Hamburg gibt bekannt, dass das Auslesen einzelner Flugverbindungen von der Webseite einer Airline mittels Internet Booking Engine rechtmäßig ist. Damit weist es gleichzeitig die im April 2009 erhobene Klage der Fluggesellschaft Easyjet gegen den Softwareanbieter InteRes ab. Konkret beschuldigte die Fluglinie den Anbieter für Online-Reisetechnologie durch das Auslesen der Flugdaten gegen sein virtuelles Hausrecht zu verstoßen, das Datenbankschutzrecht von Easyjet zu verletzen und in illegaler Weise die Wiederverkaufsabsichten von Reisebüros zu täuschen.

Laut Beschluss des Landgerichts Hamburg liegt zu den angeführten Vorwürfen keine Rechtsverletzung vor. Wie das Gericht ausführte, erleide die Airline durch das Ausleseverfahren des Softwareanbieters keine Verluste, sondern profitiere sogar davon. Mit der InteRes-Software würden der Fluggesellschaft "in nicht unerheblichem Umfang neue Kundenkreise erschlossen, die andernfalls von dem Angebot gar keine Kenntnis erlangt hätten". "Durch die Software würden berechtigte Verbraucherinteressen gefördert, da in kostengünstiger und zeitsparender Weise Flugangebote verschiedener Fluggesellschaften verglichen werden können", heißt es in der Begründung des Gerichts weiter.

"Es kann nicht das Bestreben eines Softwarehauses sein, einen Rechtsstreit mit einer der größten europäischen Fluggesellschaften zu führen. Wir waren jedoch gezwungen, die vitalen Interessen unserer Kunden, den Reisebüros, und die berechtigten Verbraucherwünsche zu schützen. Wir freuen uns sehr, dass das Gericht uns darin bestätigt," kommentiert Volker Herrmann, Geschäftsführer von InteRes den Richterspruch. Auch der Deutsche ReiseVerband (DRV) begrüßt das Urteil des Landgerichts Hamburg. "Mit dieser Entscheidung wird sichergestellt, dass Reisebüros ihren Kunden eine breite Auswahl an Flugverbindungen und Preisen bieten können und sie über die verschiedenen Angebote umfassend beraten können", sagt Klaus Laepple, Präsident des DRV. "Der Verbraucher hat dadurch mehr Vergleichsmöglichkeiten, so dass er einen umfassenden Marktüberblick erhält und die Angebotspalette von Flugverbindungen und Ticketpreisen dadurch transparenter wird", begrüßt Laepple die verbraucherfreundliche Entwicklung. 

Quelle: InteRes

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