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Streit um erhöhte Gaspreise - Verbraucher siegt vor Gericht

Archivmeldung vom 22.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke
Gas
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Zum ersten Mal hat ein Gericht eine Gaspreiserhöhung für unwirksam erklärt. Das Amtsgericht Heilbronn urteilte: Die Preiserhöhung bei der Heilbronner Versorgungs-GmbH ist nicht nachvollziehbar und damit rechtswidrig. Ein Bericht der Stiftung Warentest

Damit hat sich erstmals ein Gaskunde, der pensionierte Richter und Rechtsanwalt Klaus von Waldeyer-Hartz, gegen ein Versorgungsunternehmen durchgesetzt. Das Unternehmen will Berufung einlegen. Von Waldeyer-Hartz dagegen hat angekündigt, nun eine Sammelklage zu initiieren. Ein ähnliches Verfahren läuft bereits beim Landgericht Hamburg.

Nach billigem Ermessen

Rechtlicher Hintergrund des Streits: Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht für einseitige Preiserhöhungen vor, dass diese nach „billigem Ermessen“ geschehen müssen: „Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist,“ heißt es in § 315, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Zweifel hat das Gericht den fairen Preis zu ermitteln.

Unternehmen verweigerte Unterlagen

Doch die Heilbronner Versorgungs-GmbH mauerte. Obwohl die Richterin den kommunalen Versorger ultimativ aufgefordert hatte, Unterlagen vorzulegen, die eine Überprüfung der Kalkulation ermöglichen, hielt sich das Unternehmen bedeckt und lieferte nur wenige und kaum aussagekräftige Zahlen. Die Folge: Die Richterin in Freiburg gab der Klage statt und erklärte die rund zehnprozentige Gaspreiserhöhung für rechtswidrig.

Misstrauen nach Preiserhöhungen

Hintergrund für den Rechtsstreit: Nach teilweise drastischen Preiserhöhungen in den vergangenen Monaten hatten zahlreiche Verbraucher und Verbraucherschützer empört reagiert und eine Offenlegung der Zahlen verlangt. Aus ihrer Sicht sind die Preiserhöhungen übertrieben. Die Energieversorger haben Kritik an ihrer Preisgestaltung zurückgewiesen. Sie müssten für Gaslieferungen ihrerseits an den Steigerungen beim Ölpreis orientierte Preisaufschläge zahlen. Auch die Kartellbehörden schalteten sich ein und leiteten gegen einige Unternehmen Missbrauchsverfahren ein. Auf den Druck der Behörden hin nahmen die Energieversorger einzelne Preiserhöhungen wieder zurück.

Verbraucher in der Offensive

Der Ärger allerdings blieb. Eine ganze Reihe von Verbraucherverbänden rief dazu auf, den auf überzogene Preiserhöhungen entfallenden Teil der Gasrechnung nicht zu bezahlen. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg beteiligen sich an diesem Preiserhöhungsboykott bundesweit rund 200 000 Gaskunden. Kunden gehen damit das Risiko ein, ihrerseits verklagt zu werden. Dennoch sind bislang keine Klagen von Energieversorgungsunternehmen bekannt geworden. Verbraucherschützer vermuten: Die Unternehmen verzichten lieber auf Preiserhöhungen bei einzelnen Kunden, als ihre Kalkulation offen legen zu müssen. Schlimmer noch: Bei vielen Unternehmen gibt es offenbar keine modernen betriebswirtschaftlichen Anforderungen genügende Kalkulation. Unklar ist vor allem, wie der Wert und die Kosten für die Gasleitungsnetze verbucht werden soll. Um Klarheit zu schaffen, hat die Verbraucherzentrale Hamburg außerdem eine Sammelklage gegen die E.on Hanse initiiert.

Amtsgericht Heilbronn, Urteil vom 15. April 2005
Aktenzeichen: 15 C 4394/04

Quelle: http://www.stiftung-warentest.de/online/umwelt_energie/meldung/1254696.html

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