Zu hohe Miete - oft trotzdem kein Geld zurück
Archivmeldung vom 12.04.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlIst die Miete zu hoch, kann der Mieter einiges zurückfordern. Stimmt nicht immer! Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile gefällt, die die Miethöhe in vielen Fällen dem Markt überlassen - zumindest bei Neuvermietungen.
Der Vermieter verlangt neun Euro pro Quadratmeter, der Mietspiegel
nennt sieben als Obergrenze: Mancher Mieter glaubt, er könne sich das
vermeintlich zu viel gezahlte Geld vom Vermieter zurückholen. Doch
das ist nicht immer so. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte unlängst
nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de äußerst
vermieterfreundlich (Az.: VIII ZR 190/03 und Az.: VIII ZR 44/04).
Laut Gesetz sind zwar Miethöhen, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen unangemessen und damit unzulässig. Das gilt aber nur dann, wenn der Vermieter eine Wohnungsknappheit vor Ort ausnutzt, um die hohe Miete zu erzielen, berichtet Immowelt.de.
Der Bundesgerichtshof hat konkretisiert: Allgemeine
Wohnungsknappheit alleine reiche nicht aus, um eine zu hohe Miete als
unzulässige Mietpreisüberhöhung zu klassifizieren. Vielmehr müsse der
Mieter beweisen, dass seine Lage ausgenutzt wurde: Wenn er die
überteuerte Wohnung nur deshalb mietete, weil er sonst gar keine
andere gefunden hätte, kann laut der BGH-Richter davon gesprochen
werden, dass der Vermieter den Mieter wegen des geringen Angebots
ausgenutzt hat. Ist ein Mieter unabhängig von der Lage auf dem
Wohnungsmarkt bereit, für eine bestimmte Wohnung eine verhältnismäßig
hohe Miete zu bezahlen, hat er keine Rückzahlungsansprüche, mahnt
Immowelt.de. Das gilt auch, wenn er sich vorher nicht über
vergleichbare Immobilien und die üblichen Mieten erkundigt hat.
In einem weiteren Urteil legte der BGH fest, dass es auch nicht auf Wohnungsknappheit in einem bestimmten Stadtteil ankommt. Es ist dem Wohnungssuchenden zumutbar, in einen preiswerteren Stadtteil zu ziehen. Eine bevorzugte Wohnlage rechtfertigt demnach auch eine höhere Miete.
Quelle: Pressemitteilung Immowelt.de