Bundessozialgericht: Für Hartz-IV-Empfänger reicht eine Gemeinschaftsantenne
Archivmeldung vom 19.02.2009
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDas Bundessozialgericht hat gegen eine Frau entschieden, die die Kosten für einen Kabelanschluss von der Arbeitsbehörde erstattet haben wollte.
Das Bundessozialgericht verweigerte einer Frau aus Pforzheim am Donnerstag die Zahlung von 17,90 Euro im Monat durch die Arbeitsbehörde. Die Kasseler Richter sahen zwar unbestreitbar auch bei Arbeitslosen ein Informationsbedürfnis. Das könne aber durch die Sender der Gemeinschaftsantenne, deren Kosten vom Amt übernommen wurde, oder durch terrestrischen Empfang befriedigt werden. Eine Übernahme der knapp 18 Euro für einen Kabelanschluss durch den Steuerzahler gehöre nicht zu den unvermeidbaren Kosten der Unterkunft.