OLG Hamburg bestätigt Legalität von Cloud-Hosting-Diensten
Archivmeldung vom 27.03.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seinem Urteil zu dem Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem Cloud-Hosting-Dienst RapidShare explizit anerkannt, dass RapidShare ein legales Geschäftsmodell betreibt. Das wird in der schriftlichen Begründung des Urteils deutlich, die das Gericht nun an die Prozessparteien verschickt hat. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatten die Richter angedeutet, dass sie ihre bisherige Haltung gegenüber RapidShare revidieren würden.
"Damit ist erstmals auch das Oberlandesgericht Hamburg unserer Argumentation in entscheidenden Punkten gefolgt und hat unsere Dienstleistung juristisch legitimiert - so wie es andere Gerichte schon vor längerer Zeit getan haben. Dies ist ein großer Erfolg für uns", so Alexandra Zwingli, CEO von RapidShare.
Zudem bestätigt das Gericht erstmals die Rechtsauffassung von RapidShare, wonach eine Datei noch nicht durch das Hochladen auf die Server des Unternehmens "öffentlich zugänglich" ist. Konsequenterweise ignoriert das Gericht Forderungen der GEMA nach dem Einsatz eines Filters beim Upload-Vorgang - anders als von einigen Medien spekuliert. Vielmehr müsse RapidShare dort ansetzen, wo Urheberrechtsverletzungen tatsächlich begangen werden, nämlich auf den einschlägigen Szene-Seiten, auf denen illegale Download-Links gepostet werden.
Genau das tut RapidShare bereits seit Jahren. Wenn das Anti-Abuse-Team auf solchen Seiten einen Download-Link entdeckt, der zu einer offensichtlich illegal veröffentlichten Datei auf den Servern des Unternehmens führt, wird die entsprechende Datei unverzüglich gesperrt.
Zwingli betont jedoch: "Wir tun dies aus eigenem Antrieb, weil wir ein großes Interesse daran haben, unseren Dienst sauber zu halten. Eine Verpflichtung zu solchen Maßnahmen halten wir für rechtlich fragwürdig. Wir werden daher gegen das Urteil in Revision gehen, um die Frage der proaktiven Kontrolle fremder Websites höchstrichterlich klären zu lassen."
Quelle: RapidShare AG (ots)