Änderung der Nebenkostenvereinbarung nicht einfach nebenbei
Archivmeldung vom 20.12.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWenn die Nebenkostenvereinbarung innerhalb einer Wohnanlage geändert werden soll, dann kann das nicht einfach so nebenbei geschehen und dadurch legitimiert werden, dass niemand formal Beschwerde eingelegt hat. Stattdessen ist es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erforderlich, dass alle Mieter zustimmen.
Der Fall:
Eine Eigentümerin ging dazu über, die Nebenkosten nicht mehr abzurechnen, sondern die bisherigen Vorauszahlungen als Pauschale zu behandeln. Zur Rechtfertigung ihres Vorgehens führte sie an, dass sei während eines Gesprächs im Treppenhaus mit dem Mieter so vereinbart worden. Dessen Ehefrau und Mitmieterin sei zwar nicht dabei gewesen, habe sich aber in der Folgezeit nicht ausdrücklich gegen diese Umstellung gewendet.
Das Urteil:
Das höchste deutsche Gericht kam zu dem Ergebnis, man könne das Verhalten der Mitmieterin nicht als stillschweigende Zustimmung werten. Deswegen sei die geltend gemachte Umstellung der Nebenkostenabrechnung hinfällig. Um einen solchen Schritt juristisch korrekt zu begründen, bedürfe es der Einwilligung aller Mieter.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 326/14)
Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)