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Zuviel versprochen: Bank bleibt auf Kredit sitzen

Archivmeldung vom 24.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

OLG Karlsruhe bestätigt: Kapitalanleger müssen Darlehen nicht immer zurückzahlen. Wie der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg)mitteilt müssen Kapitalanleger, die von einem Finanzvertrieb oder Bauträger eine überteuerte Eigentumswohnung inklusive Finanzierung einer Bank erworben haben, das Darlehen unter Umständen nicht zurückzahlen.

Paketangebote dieser Art enthalten oftmals Vollmachten, die gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 17 U 228/05 und 17 U 209/05). Die Bank kann daher das Darlehen nicht zurückfordern.

Geklagt hatte die Landesbank Baden-Württemberg. Das Institut hatte u.a. die Finanzierung für die „Sorglos“-Immobilien der – mittlerweile insolventen - Düsseldorfer Wohnungsfirma Bast-Bau übernommen. Die Eigentumswohnungen wurden zu deutlich überhöhten Preisen an Kapitalanleger verkauft.

So bezahlten Anleger für Wohnungen in Leipzig-Paunsdorf und Potsdam-Werder mit bis zu 3.400,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche fast das Doppelte des ortsüblichen Preises. Zusätzlich hatten die Anleger noch erhebliche Gebühren für zahlreiche Dienstleistungen wie Beschaffung der Finanzierung und Mietgarantie aufzubringen.

„Die als selbst tragend für die Altervorsorge angepriesenen Eigentumswohnungen sind für die Betroffenen ein finanzielles Desaster“, erklärt BSZ® e.V. Anlegerschutzanwältin Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte: „Der aktuelle Verkehrswert der Wohnungen deckt die Darlehensschuld nicht annähernd ab.“

Die beiden Urteile reduzieren den finanziellen Schaden für die Anleger erheblich. Ob die Bank nunmehr einlenkt oder nochmals Rechtsmittel einlegt, ist allerdings noch offen.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Bast-Baugruppe“ anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

Quelle: Pressemitteilung BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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