Zuviel versprochen: Bank bleibt auf Kredit sitzen
Archivmeldung vom 24.07.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittOLG Karlsruhe bestätigt: Kapitalanleger müssen Darlehen nicht immer zurückzahlen. Wie der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg)mitteilt müssen Kapitalanleger, die von einem Finanzvertrieb oder Bauträger eine überteuerte Eigentumswohnung inklusive Finanzierung einer Bank erworben haben, das Darlehen unter Umständen nicht zurückzahlen.
Paketangebote dieser Art enthalten oftmals Vollmachten, die gegen das
Rechtsberatungsgesetz verstoßen, entschied jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe
(Az.: 17 U 228/05 und 17 U 209/05). Die Bank kann daher das Darlehen nicht zurückfordern.
Geklagt hatte die
Landesbank Baden-Württemberg. Das Institut hatte u.a. die Finanzierung für die
„Sorglos“-Immobilien der – mittlerweile insolventen - Düsseldorfer Wohnungsfirma
Bast-Bau übernommen. Die Eigentumswohnungen wurden zu deutlich überhöhten
Preisen an Kapitalanleger verkauft.
So bezahlten Anleger für Wohnungen
in Leipzig-Paunsdorf und Potsdam-Werder mit bis zu 3.400,00 Euro pro
Quadratmeter Wohnfläche fast das Doppelte des ortsüblichen Preises. Zusätzlich
hatten die Anleger noch erhebliche Gebühren für zahlreiche Dienstleistungen wie
Beschaffung der Finanzierung und Mietgarantie aufzubringen.
„Die als
selbst tragend für die Altervorsorge angepriesenen Eigentumswohnungen sind für
die Betroffenen ein finanzielles Desaster“, erklärt BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwältin Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte: „Der aktuelle
Verkehrswert der Wohnungen deckt die Darlehensschuld nicht annähernd ab.“
Die beiden Urteile reduzieren den finanziellen Schaden für die Anleger
erheblich. Ob die Bank nunmehr einlenkt oder nochmals Rechtsmittel einlegt, ist
allerdings noch offen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V.
Interessengemeinschaft „Bast-Baugruppe“ anschließen.
Die Aufnahme in die
BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die
Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der
Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch
die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
Quelle: Pressemitteilung BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.