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Gerichtsurteil: werbefinanziertes Mobilfunk-Portal ist nicht unabhängig

Archivmeldung vom 02.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Aussage eines Mobilfunk-Internet-Portals, dass es "ein unabhängiges Mobilfunk-Wissensmagazin" sei, stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar, wenn das Portal durch Werbung von Mobilfunk-Unternehmen finanziert wird, über die es gleichzeitig berichtet. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Anfang März und bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Landgerichts. 7mobile Geschäftsführer Thorsten Piontek begrüßt die Entscheidung im Sinne der Verbraucher.

Mit dem Urteil vom 07.03.2013, Az. 5 U 221/11 hat das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigt, dass eine Werbung mit der Aussage "unabhängiges Mobilfunk-Wissensmagazin" eine unlautere Verbrauchertäuschung darstellt, wenn in Wirklichkeit besonders enge Verbindungen zu Wirtschaftsunternehmen der Mobilfunkbranche bestehen. Das Gericht betonte aber, dass nicht jede Verbindung zwischen einem Informationsanbieter und einem Unternehmen dazu führt, dass das Medium sich nicht mehr "unabhängig" nennen darf. Im vorliegenden Fall sahen es die Richter jedoch als erwiesen an, dass eine besonders enge personelle und wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem beklagten Brühler Portalbetreiber und kommerziellen Unternehmen besteht, deren Angebote gerade Gegenstand der Berichterstattung waren. Die Behauptung des Beklagten, sein Onlinemagazin sei unabhängig, ist in diesem Fall falsch.

"Durch dieses Urteil werden die Kunden vor Werbung unter dem Deckmantel einer vermeintlich unabhängigen Berichterstattung geschützt. Das ist ein wichtiges Urteil für den Verbraucherschutz im Internet" begrüßt Thorsten Piontek, Geschäftsführer 24mobile GmbH und Seven Mobile Communications oHG, die Entscheidung. "Dieses Urteil setzt konsequent gesetzliche Regelungen um, an die sich der Betreiber der Internetseite nicht gehalten hat. Wir sind erfreut, dass das Gericht unsere Argumentation vollumfänglich bestätigt hat", so der Klägervertreter Olrik von der Wense, Rechtsanwalt und Partner der Hamburger Kanzlei Lehmann.

Das vollständige Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts finden Sie auf der Website http://ots.de/SYg2L

Quelle: 7mobile (ots)

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