Nichtangabe von Renteneinnahmen führt zur Steuerhinterziehung
Archivmeldung vom 22.03.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Finanzverwaltung wird voraussichtlich ab Mai 2012 auch die Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, welche bisher steuerlich nicht erfasst sind bzw. bisher auf ihre Rentenbezüge keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Insbesondere wird die Finanzverwaltung hierbei auch berücksichtigen, welche Rentenbezieher ggf. miteinander verheiratet sind und durch die Höhe ihrer bezogenen Renten wahrscheinlich Einkommensteuer zahlen müssen. Ebenso ist davon auszugehen, dass in diesen Fällen die Einkommensteuer ab 2005 bis heute festgesetzt und gegebenenfalls Nachzahlungen einschließlich der Nachzahlungszinsen anfallen werden.
Viele Rentner sind der Auffassung, sie müssten keine Einkommensteuererklärung abgeben, weil sie ihre Renteneinnahmen nicht angeben müssten. Hierzu haben die Finanzgerichte bereits seit Jahren klargestellt, dass die Nichtangabe erhaltener Rentenbezüge den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
In der jüngsten Entscheidung hat hierzu das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 22.06.2011 beim Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente klargestellt, dass die Nichtangabe dieser Bezüge Steuerhinterziehung sei.
"Damit verlängert sich auch die sogenannte Festsetzungsfrist, innerhalb derer das Finanzamt rückwirkend Einkommensteuer festsetzen kann, auf 10 Jahre", so Jörg Strötzel, VLH-Vorsitzender. "Ebenso fallen zudem Hinterziehungszinsen an, was für den jeweiligen Rentner teuer werden kann".
Die VLH empfiehlt daher betroffenen Rentnern, getreu dem Rat des Finanzgerichtes Köln in der eben genannten Entscheidung, bei Zweifel hinsichtlich ihrer Steuerpflicht fachkundigen Rat bei einer der rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen bundesweit einzuholen.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (ots)